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Entlastungsgesetz soll doch noch beschlossen werden


Einigung
Entlastungsgesetz soll doch noch beschlossen werden

Von dpa
Aktualisiert am 13.12.2024Lesedauer: 2 Min.
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Das Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression soll eine verdeckte Steuererhöhung verhindern. (Symbolbild) (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-bilder)
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Viele Gesetze sind durch die anstehende Neuwahl im Bundestag abrupt ausgebremst. Für eine wichtige Entlastung der Bürger soll das aber nicht gelten.

Im Bundestag soll vor der Neuwahl noch ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschlossen werden. Die FDP will dem Entwurf gemeinsam mit der Minderheitskoalition von SPD und Grünen zustimmen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus den Fraktionen erfuhr. Damit es in Kraft treten kann, müsste allerdings auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Die FDP hatte zuletzt Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert, der noch aus Zeiten der Ampel-Koalition stammt. Sie hatte kritisiert, er sehe auch neue Bürokratiekosten für Unternehmen vor. Diesen Kompromiss musste die FDP in der Ampel-Koalition eingehen, wollte ihn nach dem Bruch der Regierung aber nicht mehr mittragen.

Nun einigten sich die Fraktionen, die kritisierten Punkte aus dem Gesetz zu streichen. Die Grünen zeigten sich davon allerdings zugleich wenig begeistert. "Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung", kritisierte Haushälter Sven-Christian Kindler. Es fehlten nun wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen.

SPD-Fraktionsvize Achim Post betonte, die SPD habe sich in den Verhandlungen zusätzlich für eine Förderung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und bessere Abschreibungsregelungen stark gemacht. "Das hat leider keine politische Mehrheit gefunden."

Eckwerte im Steuertarif werden verschoben

Der Kern des Gesetzes jedoch bleibt: Zum Januar soll eine schleichende Steuererhöhung verhindert und der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dafür sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben werden.

Unter anderem wird der Grundfreibetrag angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll er weiter steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.

Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.

Mehr Geld für Familien

Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen.

"Wir entlasten eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von 60.000 Euro um 306 Euro nächstes Jahr", sagte Kindler. Das Paket unterstütze auch gezielt Kinder in armen Familien. Auch bei Kindergeld und Kinderfreibetrag soll es 2026 eine erneute Anpassung geben.

Verhalten im Bundesrat offen

Unklar bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat - denn die Länder würden damit auf Einnahmen verzichten. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sieht Union und SPD in der Verantwortung, dafür zu sorgen: "Im Bundesrat müssen sich jetzt Union und SPD zum Entlastungspaket bekennen oder der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht sagen, dass die Länder sich die Entlastung nicht leisten wollen", erklärte er. Die Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (Union) und Olaf Scholz (SPD) trügen die Verantwortung für die Zustimmung der Länder.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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