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Bundestag beschließt Bezahlkarte für Flüchtlinge


Nach langem Streit
Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 12.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Hannover: Ein Geflüchteter aus Syrien kauft mit einer sogenannten Bezahlkarte in einem Supermarkt ein.Vergrößern des Bildes
Hannover: Ein Geflüchteter aus Syrien kauft mit einer sogenannten Bezahlkarte in einem Supermarkt ein. (Quelle: Jens Schulze/epd)
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Sie soll verhindern, dass Asylbewerber Geld ins Ausland überweisen: Der Bundestag hat die Bezahlkarte verabschiedet.

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld.

Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmten die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.

Faeser: "Ein klares Ja, Menschen zu helfen"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte am Freitag die Bezahlkarte für Geflüchtete als Maßnahme im Kampf gegen die Schleuserkriminalität. "So setzen wir auch dem menschenverachtenden Geschäftsmodell von Schleppern und Schleusern zusätzliche Schranken", sagte sie am Freitag im Bundestag. Dort stand im Anschluss die abschließende Abstimmung über eine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte an.

Die Karte sei "ein klares Ja, Menschen zu helfen, die in Deutschland Schutz suchen und Unterstützung brauchen", betonte Faeser. Zugleich sei sie aber auch ein "klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen".

Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde "den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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