Gerichtsbeschluss Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
In Bayern darf die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD als Gesamtpartei beobachten. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren am gestrigen Donnerstag, wie aus einer Mitteilung vom heutigen Freitag hervorgeht.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Juli 2022 entschieden, die Partei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen hatte der bayerische Landesverband der Partei geklagt. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht in München die Klage in erster Instanz im April abgelehnt.
Das Gericht entschied nun, dass der Verfassungsschutz zu Recht davon ausgehen, "dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden." Verantwortlich seien dafür unter anderem Mitglieder der mittlerweile aufgelösten rechten Parteigruppe "Der Flügel" oder "Umsturzphantasien" nicht genannter bayerischer Parteimitgliedern. Es gebe zudem zahlreiche Hinweise dafür, dass die Politik der Partei "gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße." Gegen den Beschluss des Gerichts lassen sich keine weiteren Rechtsmittel mehr einleiten.
- Nachrichtenagentur AFP
- vgh.bayer.de: "Pressemitteilung: BayVGH: Verfassungsschutz darf AfD beobachten"