Queer-Beauftragter im Visier AfD-Fraktion klagt gegen Bundesregierung
Gegen die Bundesregierung hat die AfD schon mehrmals geklagt. Nun beschwert sich die Fraktion erneut wegen Äußerungen im Bundestag.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht abermals Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Im aktuellen Fall geht es nach Angaben der Fraktion vom Dienstag um Äußerungen des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), von denen sich ein AfD-Abgeordneter diffamiert fühle.
Lehmann habe im März im Bundestag auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Tobias Matthias Peterka unter anderem entgegnet, "die queerfeindlichsten und damit menschenfeindlichsten Äußerungen, Bestrebungen, Anträge und Entwürfe" kämen aus der AfD-Fraktion.
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Nicht die erste Organklage gegen Bundesregierung
Das Grundgesetz verpflichte die Vertreter der Bundesregierung aber, "inhaltliche und neutrale Auskünfte auf Fragen von Abgeordneten zu geben", erklärte AfD-Justiziar Stephan Brandner. Mit Blick auf Lehmanns Äußerungen sprach Brandner von "Anfeindungen" und "verbalen Grenzüberschreitungen".
Am Dienstag provozierte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die AfD im Bundestag. "Das Sehfeld des Bundeskanzlers ist zeitweilig etwas nach rechts begrenzt", sagte er über die Augenklappe von Olaf Scholz, die er wegen eines Sportunfalls trägt. Lindner spielte darauf an, dass die Klappe womöglich den Blick des Kanzlers auf die rechts im Saal sitzende AfD-Fraktion behindere. "Vielleicht findet er ja demokratischen Trost darin", sagte er. Hier lesen Sie mehr dazu.
Die AfD-Fraktion hat bereits mehrfach Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht – unter anderem auch wegen kritischer Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
- Nachrichtenagentur AFP