t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Urheberrechtsverstoß: CDU muss Videos bei YouTube löschen


Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Urheberrechtsverstoß
CDU muss Videos bei YouTube löschen


Aktualisiert am 23.05.2019Lesedauer: 3 Min.
Aufgeräumt: Die CDU hatte Material von ARD und ZDF unbearbeitet in ihrem YouTube-Kanal hochgeladen und nahm es dann eilig offline.Vergrößern des Bildes
Aufgeräumt: Die CDU hatte Material von ARD und ZDF unbearbeitet in ihrem YouTube-Kanal hochgeladen und nahm es dann eilig offline. (Quelle: Screenshot/Twitter @NicoSemsrott)
News folgen

Videos und die CDU – das ist aktuell ein leidiges Thema. Erst führt ein YouTuber die Partei vor, dann fällt sie mit Urheberrechtsverletzungen auf.

Im YouTube-Kanal der CDU sind am Donnerstag zahlreiche Videos verschwunden. Vorher hatte der Satiriker Nico Semsrott, Kandidat der "Partei" zur Europawahl, öffentlich auf die Verwendung von Mitschnitten aus den Programmen von ARD und ZDF hingewiesen und nach einer Vereinbarung gefragt.

Nun wird klar: Eine solche Vereinbarung gibt es nicht. Darauf wies auch die ARD in einer Antwort hin, erklärte aber, man nehme sich des Themas an.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Die CDU-Pressestelle bestätigte t-online.de, dass die Partei veröffentlichte Videos wieder offline genommen hat. Durch den Hinweis auf Twitter sei man darauf aufmerksam geworden, dass sie "irrtümlich auf unserem YouTube-Kanal veröffentlicht worden waren".

Irrtümlich auf YouTube gelandet

Die Erklärung dazu: Im Wahlkampf habe man rund um die TV-Auftritte der Spitzenpolitiker in den vergangenen Tagen auf Twitter kurze, bearbeitete Video-Schnipsel verwendet. Die CDU verweist darauf, dass dies bei Bearbeitungen durch die Zitatfreiheit grundsätzlich gedeckt sei. Auf YouTube landeten aber die Original-Ausschnitte aus Talkshows und TV-Duell, irrtümlich, wie eine Sprecherin erklärte.

Darin sah demnach auch die CDU ein Problem. Auf Twitter ergoss sich bereits Häme darüber, dass die Partei Urheberrechtsverletzungen begehe, die mit der europäischen Urheberrechtsreform das Urheberrecht verschärft wurden und die Verwendung fremden Materials erschwert hat.

So sieht es auch der Urheberrechtsexperte und ZDF-Fernsehrat Leonhard Dobusch. Sender gingen bisher nicht proaktiv gegen Verstöße vor. "Nach Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie könnte es mit der bisherigen Praxis der Duldung derartiger Inhalte vorbei sein", schreibt er in einem Beitrag auf netzpolitik.org.

Fernsehrat für freie Verwendung

Er hatte sich schon im vergangenen Jahr in einem Interview mit t-online.de für eine freie Verfügbarkeit der Inhalte ausgesprochen: "Man sollte das Verbreiten nicht verfolgen, sondern ermöglichen! Es darf aber nicht nur bei Parteien geduldet werden. Alle sollten das Material der Sender verbreiten dürfen." Problem seien aber vielfach die Rechte, die nicht nur bei den Sendeanstalten liegen. "Das Erste" erklärte auf seinem Twitteraccount, zu möglichen rechtlichen Schritten könne man noch keine konkreten Aussagen machen.

Der YouTube-Kanal der CDU war in den vergangenen Tagen auch deshalb in den Blickpunkt gerückt, weil Nutzer auf ein Video mit Philipp Amthor warteten. Aus der CDU-Zentrale hieß es, der 26-jährige Konservative solle auf ein Video von YouTuber Rezo antworten. Das Video mit dem Titel "Die Zerstörung der CDU" und einer Abrechnung mit der Unionspolitik der vergangenen Jahre hat bereits 5,5 Millionen Anrufe und große Wellen geschlagen. Die CDU hat nun zunächst mit einem Brief geantwortet.

"Rechtliche Grauzone" sei kein wünschenswerter Zustand

t-online.de hatte im vergangenen Jahr öffentlich gemacht, dass vor allem die AfD, aber auch andere Parteien im großen Stil Material der öffentlich-rechtlichen Sender verwendeten. t-online.de war auf mehr als 250 Fälle gestoßen, in denen politische Parteien urheberrechtlich geschütztes Material von Fernsehsendern für ihre Wahlwerbung einsetzten.

Der Deutsche Journalisten-Verband forderte danach die im Bundestag vertretenen Parteien auf, Urheber- und Nutzungsrechte zu achten. Die Linke verteidigte dagegen ihr Vorgehen verteidigt und plädierte für ein Treffen der Parteien mit den Sendern. "Es gehört auch zur Öffentlichkeitsarbeit unserer Partei, Aussagen unserer PolitikerInnen zu verbreiten, die sie in den Medien tätigen", sagte ein Sprecher. Die "rechtliche Grauzone" sei kein wünschenswerter Zustand.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website