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Urheberrecht-Interview: "Alle sollten Material von ARD und ZDF verbreiten dürfen"


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Mitglied des ZDF-Fernsehrats
"Alle sollten das Material von ARD und ZDF verbreiten dürfen"

  • Jonas Mueller-Töwe
InterviewVon Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 26.10.2018Lesedauer: 4 Min.
Leonhard Dobusch sitzt im ZDF-Fernsehrat: Der Jurist und Betriebswirt will freie Lizenzen für Eigenproduktionen von ARD und ZDF. Das würde bedeuten, dass jeder Nutzer die Inhalte weiterverbreiten kann.Vergrößern des Bildes
Leonhard Dobusch sitzt im ZDF-Fernsehrat: Der Jurist und Betriebswirt will freie Lizenzen für Eigenproduktionen von ARD und ZDF. Das würde bedeuten, dass jeder Nutzer die Inhalte weiterverbreiten kann. (Quelle: Dominik Landwehr)
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Parteien werben mit Material der Öffentlich-Rechtlichen und verstoßen damit gegen geltendes Recht. Der Jurist Leonhard Dobusch kämpft für die freie Verfügbarkeit der öffentlich finanzierten Inhalte – und zwar für jedermann.

Deutsche Parteien verwenden in zahlreichen Fällen urheberrechtlich geschütztes Material der öffentlich-rechtlichen Sender. Laut Experten handelt es sich dabei um klare Rechtsverstöße. t-online.de hatte darauf hingewiesen, jetzt prüfen sechs Sendeanstalten der ARD und das ZDF Parteiwerbung in den sozialen Medien und schließen rechtliche Schritte nicht aus. Besonders betroffen: die Linke und die AfD.

"Öffentliches Geld – öffentliches Gut"

Doch das Vorgehen ist nicht unumstritten. Einige der Parteien berufen sich auf das Zitatrecht – und darauf, dass die Weiterverbreitung der Inhalte lange Zeit geduldet worden sei. Einer der Kritiker ist auch Leonhard Dobusch. Der Jurist und Betriebswirt kämpft seit Langem für eine freie Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte – und zwar im Fernsehrat des ZDF. Im Gespräch mit t-online.de erläutert er, warum viele Inhalte für jedermann nutzbar sein sollten und woran die freie Lizenzierung bisher meist scheitert.

t-online.de: Herr Dobusch, Sie setzen sich für die freie Verfügbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten ein. Warum?

Leonhard Donbusch: Es geht nicht um den Tatort oder um Serien, sondern um Eigenproduktionen, an denen die Sender alle Rechte halten. Also: Magazin-Sendungen, Politik- und Wahlberichterstattung. Diese Inhalte sind vor allem von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Die Sendungen sollten so lizenziert werden, dass sie beispielsweise in die Wikipedia eingebettet werden können. Das ist der Gold-Standard.

Das würde bedeuten, dass jedermann die Inhalte weiterverbreiten könnte…

Natürlich. Das ist sinnvoll und wünschenswert. Öffentliches Geld – öffentliches Gut. Abgabenfinanzierte Inhalte müssen für die Öffentlichkeit nutzbar bleiben. Wo das einfach möglich ist, sollte man die Nutzung nicht einschränken, solange die Bedingungen der freien Lizenzen eingehalten werden.

Wo liegen die Hürden? Warum wird das nicht gemacht?

Oftmals haben sehr viele Menschen Rechte an den Inhalten, weil sie daran mitgewirkt haben, sie zu erstellen. Von allen müssten die Redaktionen in der Produktionsphase schon die Zustimmung zur offenen Lizenzierung einholen. Das ist nicht unmöglich und im Einzelfall schon geschehen, aber Routinen müssten dafür geändert werden.

Besonders problematisch wird es zum Beispiel, wenn Agenturmaterial verwendet wird. Da wird das kaum möglich sein. Einige Sendungen, die auf solches Material verzichten, wären aber durchaus für eine offene Lizenzierung geeignet. Und sie haben einen kulturellen Wert, eine zeitgeschichtliche Bedeutung.

Ein Problem liegt also in den Rechten selbst – aber es ist nicht das einzige?

Ein weiteres Problem sind veraltete Vergütungsregeln für freie Mitarbeiter. Die Sender stehen unter Kostendruck und versuchen am Honorar zu sparen – Zusatzzahlungen gibt es allerdings, sollte der Beitrag wiederholt oder anderweitig zweitverwertet werden. Wird der Beitrag offen lizenziert, fällt das Zusatzhonorar weg – und dagegen gibt es natürlich Widerstand.

Im Digital-Zeitalter ist diese Art der Vergütungsregeln ein Anachronismus. Sie müssten grundsätzlich überarbeitet werden und die Möglichkeiten einer offenen Lizenzierung einschließen. Das dürfte nicht zum Schaden der freien Mitarbeiter sein. Denkbar wäre ein Bonus bei offener Lizenzierung.

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Symbolbild für eingebettete Inhalte

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Eine weitere Befürchtung der Sender dürfte die Manipulation ihrer Inhalte sein, sollten sie durch freie Lizenzen die Rechte sozusagen aus der Hand geben…

Manipulationen von Sendematerial gibt es trotz der derzeit geltenden Rechtslage. Offene Lizenzen ändern nichts an Persönlichkeits- oder Markenrechten. Sollte also jemand Original-Beiträge grotesk verfremden und das als ZDF-Beitrag ausgeben, könnte der Sender dagegen genauso vorgehen wie derzeit.

Gehen die Sender im Moment gegen Urheberrechtsverstöße vor?

Ich finde es gut, dass öffentlich-rechtliche Sender sich nicht als Abmahner hervortun. Das Urheberrecht sollte nicht dazu eingesetzt werden, Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Unsere Netzkultur und unsere Debattenkultur wären viel ärmer, wenn jede Urheberrechtsverletzung geahndet würde. Man sollte das Verbreiten nicht verfolgen, sondern ermöglichen! Es darf aber nicht nur bei Parteien geduldet werden. Alle sollten das Material der Sender verbreiten dürfen. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Was müsste sich ändern und wie stehen die Chancen dafür?

Die Sender müssten das Selbstverständnis entwickeln, standardmäßig Inhalte so offen wie möglich lizenzieren zu wollen. Das ist auch im eigenen Interesse, um langfristig relevante Zielgruppen zu erreichen. Eines Tages werden die Öffentlich-Rechtlichen darum betteln, bei Wikipedia eingebettet zu werden.


Der Gesetzgeber setzt zwar enge Grenzen, welche Inhalte wie lange im Internet zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Lizenzierung obliegt aber weitestgehend den Sendern. Solange der Wille in der Führungsebene nicht vorhanden ist, wird sich nichts bewegen. Die Intendanten sind also gefragt. Möglicherweise befürchtet man dort Klagen aus dem Privatsektor. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten aber bereit sein, das vor Gericht auszufechten. Davor gibt es eine Scheu in der Führungsebene der Sender.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
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