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Copyright-Affäre: Linke fordert Treffen aller Parteien mit ARD und ZDF


Reaktionen auf Copyright-Affäre
Linke fordert Treffen aller Parteien mit ARD und ZDF

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 26.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Fernsehmikrofone von ARD und ZDF (Symbolbild): Die Öffentlich-Rechtlichen prüfen Urheberrechtsverstöße der Parteien.Vergrößern des Bildes
Fernsehmikrofone von ARD und ZDF (Symbolbild): Die Öffentlich-Rechtlichen prüfen Urheberrechtsverstöße der Parteien. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Parteien werben mit Videomaterial der Öffentlich-Rechtlichen für sich. Nun reagieren die Parteien auf die Recherche von t-online.de – und suchen das Gespräch mit den Sendern.

Die im Bundestag vertretenen Parteien haben in den sozialen Medien urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich-rechtlicher Sender für ihre Eigenwerbung verwendet. Das hatte eine exklusive Recherche von t-online.de ergeben. Sechs ARD-Sendeanstalten und das ZDF prüfen derzeit mehr als 230 Beispiele dafür.

Vor allem auf den offiziellen Profilen und Kanälen der Linken wurden vielfach zum Teil bearbeitete Inhalte der Sender bei Facebook, Twitter oder YouTube verbreitet. Auch Beiträge der AfD, der Grünen, der Union, der FDP und ein Beitrag der SPD werden nun überprüft. Urheberrechtsexperten halten die überwiegende Mehrheit der Verwendungen für klare Rechtsverstöße. Der Journalisten-Verband kritisiert die Parteien scharf.

Linke verteidigt ihr Vorgehen

Die Linke verteidigte das Vorgehen jetzt und regte ein Treffen der Parteien mit den Sendern an, um eine Lösung zu finden. "Es gehört auch zur Öffentlichkeitsarbeit unserer Partei, Aussagen unserer PolitikerInnen zu verbreiten, die sie in den Medien tätigen", sagte ein Sprecher. Die Partei achte darauf, dass die Quelle gekennzeichnet sei.

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Bisher hätten die Medienanstalten das Teilen von Aussagen nicht beanstandet und auch die ausschnittweise Verbreitung von Bewegtbildinhalten geduldet. Die "rechtliche Grauzone" sei aber kein wünschenswerter Zustand. "Wir sind sehr an einem Austausch mit den Sendeanstalten über einen Modus Vivendi interessiert."

Grüne wollen Vorgehen noch einmal überprüfen

Die Grünen zeigten sich ebenfalls gesprächsbereit. "Nach bisheriger Einschätzung ist dieses Vorgehen vom Zitatrecht gedeckt", sagte eine Sprecherin. Bisher habe es auch noch keine juristischen Streitigkeiten deswegen gegeben. "Wir werden aber die Debatte zum Anlass nehmen, den Sachverhalt nochmals zu prüfen und entsprechend auf die Sender zugehen."

Die FDP-Fraktion im Bundestag nutzt urheberrechtlich geschützte Werke nach eigenen Angaben nur in geringem Umfang "und, wenn überhaupt, nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Schranken des Urheberrechts". Das Zitatrecht erlaube die Nutzung von Ausschnitten eines Werkes, um eigene Aussagen zu belegen.

Die CDU betonte, sie halte sich selbstverständlich an die Vorgaben des Urheberrechts. Sollte in bestimmten Fällen eine Nutzung nicht über die Zitatfreiheit gedeckt sein, erwerbe die Partei in der Regel die entsprechenden Lizenzen bei den Urhebern wie Fernsehsendern oder Zeitungen.


Scharfe Kritik am Vorgehen der Parteien äußerte der Deutsche Journalisten-Verband: "Die Bundestagsfraktionen sind Teil des Gesetzgebers, der das Urheberrecht verabschiedet hat", schrieb DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall in einer Mittelung. "Man muss erwarten können, dass den Mitarbeitern der Parteien zumindest die Rechtsgrundlagen bekannt sind." Er sehe die Sender in der Pflicht, wenn journalistische Beiträge für Werbezwecke von Parteien missbraucht würden. "Tagesschau, heute journal und politische Talkshows sind für die Information der Zuschauer da und nicht für den Wahlerfolg einzelner Parteien oder Kandidaten."

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Pressemitteilung des DJV: "Urheberrecht achten!
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