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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Abgelehnt und abgetaucht Illegale Einwanderer in Deutschland
Wohin gehen Asylsuchende wenn ihr Antrag abgelehnt wird? Nicht immer kehren diese dann zurück in ihre Herkunftsländer. Der deutsche Staat bekommt nicht immer mit, wenn Flüchtlinge untertauchen.
Rund 30.000 abgelehnte Asylbewerber seien spurlos verschwunden, berichtet die "Bild"-Zeitung und spricht von einem "Abtauch-Skandal". Das Bundesinnenministerium weist das zurück und nennt die Berechnungen falsch. Dahinter steckt aber auch ein Datenproblem, das lange bekannt ist. Über komplizierte Asyl-Statistiken und deren große Wirkung.
Worum geht es?
Die "Bild"-Zeitung rechnet vor, Ende Dezember 2016 seien im Ausländerzentralregister (AZR) rund 54.000 Personen als ausreisepflichtig gemeldet gewesen. Laut Statistik-Bundesamt hätten 2016 aber nur rund 24.000 dieser Personen Asylbewerberleistungen bezogen. Es gebe also 30.000 abgelehnte Asylbewerber, von denen die Behörden nicht wüssten, wo sie sich aufhalten.
Ist das so?
Das Bundesinnenministerium widerspricht und kritisiert eine "unzutreffende Berechnung". Schließlich seien jene, die im Ausländerzentralregister als ausreisepflichtig gelistet seien, nur zur Hälfte abgelehnte Asylbewerber. Es seien dort zum Beispiel auch Menschen erfasst, deren Visen abgelaufen seien. Das Ministerium beklagt, auch andere Teile der "Bild"-Kalkulation stimmten nicht, etwa die Gegenrechnung mit Asylbewerberleistungen. Das Innenressort räumt aber ein: Nicht in jedem Fall sei auszuschließen, dass ein Ausreisepflichtiger ohne Kenntnis der Behörden das Land verlasse oder untertauche und weiter im Ausländerzentralregister gelistet sei.
Ist das neu?
Nein. Die Linke etwa thematisiert das Problem seit Langem, auch in parlamentarischen Anfragen. Schon 2015 beispielsweise antwortete das Innenressort auf eine solche Linken-Anfrage: Es sei zu vermuten, "dass eine nicht unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht". Diese Fälle würden von den Ausländerbehörden nicht immer verfolgt, sodass es keine Meldungen an das Ausländerzentralregister gebe – und jemand dort gelistet bleibe.
Wie belastbar sind die Zahlen in dem Register dann überhaupt?
Verlässlich sind sie keineswegs. Auch das ist lange bekannt. Zu Jahresbeginn beschlossen Bund und Länder deshalb, das Ausländerzentralregister zu überarbeiten. Ende März hieß es in einem Papier des "Beauftragten für Flüchtlingsmanagement", Frank-Jürgen Weise, die Datenlage des Registers weise "teils erhebliche Defizite" auf. Es gebe eine "signifikante Anzahl inkonsistenter oder unplausibel erscheinender Datensätze".
Und dann noch die Mahnung: "Unvollständige oder fehlerhafte Datenbestände sind angesichts der zentralen Bedeutung, die das AZR für strategische und behördliche Entscheidungen sowie für die Berichterstattung im politischen Raum besitzt, von außerordentlicher Tragweite." So könne es wegen Datenmängeln zu "teils gravierenden Fehlentscheidungen" kommen.
Wieso das?
Politiker berufen sich regelmäßig auf die Zahlen aus dem Register, etwa bei der Debatte über freiwillige Ausreisen oder die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Die Zahl der dort registrierten Ausreisepflichtigen ohne Duldung – zuletzt etwa 65 000 – wird dabei gern als Begründung für einen härteren Abschiebekurs herangezogen. Mit Blick auf die Datenmängel ist inzwischen aber klar, dass die tatsächliche Zahl der Ausreisepflichtigen deutlich niedriger liegen dürfte.
Die Linke-Politikerin Ulla Jelpke beklagt, die aktuellen Berechnungen der "Bild"-Zeitung seien falsche Panikmache. Der eigentliche Skandal sei aber, "dass bei Ausreisepflichtigen seit Jahren mit falschen und überhöhten Zahlen Politik gemacht und eine gefährliche Abschiebestimmung im Land geradezu herbeigeredet wird".
Wieso weiß der Staat nicht, wer genau das Land verlässt?
In Fällen, in denen abgelehnte Asylbewerber zwangsweise in die Heimat geschickt werden, haben Bund und Länder einen genauen Überblick. Schließlich organisieren sie Abschiebungen selbst. Anders ist es bei freiwilligen Ausreisen. Komplett erfasst werden hier nur jene, die für ihre freiwillige Rückkehr ins Heimatland finanzielle Hilfe beantragen. Wer dagegen ganz auf eigene Faust weggeht, landet nicht unbedingt in einer Statistik.
Zwar bekommen alle, die freiwillig das Land verlassen wollen, eine "Grenzübertrittsbescheinigung", die sie bei der Ausreise bei der deutschen Grenzbehörde abgeben sollen. Zum Teil reichen die Betroffenen diese aber bei einer ausländischen Grenzbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung ein – was nicht erfasst wird. Oder sie geben die Bescheinigung gar nicht ab.
Gibt viele abgelehnte Asylbewerbern, die untertauchen?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) meint, dass jemand in die Illegalität abtauche, sei im Einzelfall nicht auszuschließen. Es gebe in Deutschland aber keineswegs eine riesige Zahl an Menschen, die illegal im Land seien – anders als etwa in den USA.