"Bedrohung für die Freiheit" Fehde mit Twitter: Trump geht per Dekret gegen soziale Medien vor
US-Präsident Trump wirft Twitter vor, sich in den Wahlkampf einzumischen. Die Online-Plattform hatte Botschaften von ihm als irreführend gekennzeichnet. Trump will nun die Haftungsregeln für die sozialen Medien verschärfen.
Donald Trump hat einen Beschluss unterzeichnet, mit dem der Schutz sozialer Medien wie Twitter und Facebook vor Strafverfolgung beendet werden soll. Er will damit eine als Section 230 bekannte Klausel überarbeiten lassen. Gemäß dieser Regelung – Teil eines Gesetzes von 1996 – werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte wie Kommentare und Videos haftbar gemacht. Zugleich wird Plattformen dadurch erlaubt, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen.
US-Justizminister William Barr sagte, die Klausel solle nicht abgeschafft, aber reguliert werden. Sie sei weit über ihren ursprünglichen Zweck hinaus gedehnt worden.
Auslöser für Trumps Vorstoß ist eine Auseinandersetzung mit Twitter. Der Kurznachrichtendienst – Trumps bevorzugte Plattform – hatte am Dienstag erstmals einen Tweet des Präsidenten einem Faktencheck unterzogen. Darin hatte Trump behauptet, dass Briefwahl Wahlbetrug Vorschub leiste. Dem Faktencheck zufolge ist dies irreführend. Trump warf Twitter daraufhin vor, sich in die US-Präsidentenwahl im November einzumischen. Bei der Unterzeichnung der Verfügung kritisierte er, der Faktencheck sei "unangemessen" und "politischer Aktivismus" von Twitter.
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Trump sagte, es gehe bei der Verfügung um den Schutz der Meinungsfreiheit und der Demokratie. Große Online-Plattformen hätten "unkontrollierte Macht", menschliche Interaktion zu zensieren und einzuschränken. Sie versuchten, Ansichten, die ihnen nicht gefielen, zu unterdrücken.
"Wir können das nicht zulassen", mahnte er. "Diese Zensur und Voreingenommenheit ist eine Bedrohung für die Freiheit." Der Präsident sagte, er rechne mit Klagen gegen sein Vorgehen, sei jedoch entschlossen, dies durchzuziehen. "Wir haben es satt."
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP