Entscheid im Handelsstreit USA dürfen Strafzölle auf EU-Importe in Milliardenhöhe erheben
Nicht nur mit China, auch mit der EU führt die US-Regierung einen erbitterten Handelsstreit. Jetzt kann US-Präsident Trump einen großen Erfolg verbuchen – Deutschland dürfte es am härtesten treffen.
Die USA dürfen wegen rechtswidriger EU-Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus Strafzölle auf EU-Importe in Milliardenhöhe verhängen. Schlichter der Welthandelsorganisation WTO genehmigten Vergeltungsmaßnahmen auf Wareneinfuhren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar (rund 6,9 Milliarden Euro) im Jahr. Es ist die höchste Summe, die in der fast 25-jährigen Geschichte der WTO je genehmigt wurde. Eine Berufung gegen den Schlichterspruch ist ausgeschlossen.
Die EU-Kommission warnte die USA umgehend davor gewarnt, in dem Streit Strafzölle einzuführen. "Wenn die USA beschließen, von der WTO genehmigte Gegenmaßnahmen einzuführen, werden sie die EU in eine Situation bringen, in der wir keine andere Wahl haben, als das gleiche zu tun", erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. "Die gegenseitige Einführung von Gegenmaßnahmen würde aber nur den Unternehmen und Bürgern auf beiden Seiten des Atlantiks schaden", warnte Malmström – und das zu einer sensiblen Zeit für den Welthandel.
Die USA planen neue Abgaben auf Flugzeuge und Komponenten der Luftfahrtindustrie, aber auch etliche Käsesorten, Olivenöl, Orangen und Mehl. Deutschland dürfte nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) am stärksten von den neuen Zöllen betroffen sein, mit Exportverlusten von gut zwei Milliarden Euro im Jahr. Die genehmigten Zölle tatsächlich zu verhängen wäre kurzsichtig und konterproduktiv, sagte Malmström.
EU will Vergeltungszölle verhängen
Die Strafzölle dürfen so lange erhoben werden, bis die unterlegene Partei – hier die EU – die beanstandeten Handelsverzerrungen beseitigt hat. Die EU sagt, das sei längst geschehen. Auf ihren Antrag prüfen von der WTO berufene Handelsexperten dies bereits. Für ihre Beurteilung gibt es noch keinen Termin.
Die EU will ihrerseits milliardenhohe Vergeltungszölle gegen die USA verhängen, darunter sowohl auf Flugzeugkomponenten als auch auf Tomatenketchup und Spielekonsolen. Dabei bezieht sie sich auf ein anderes WTO-Urteil, das rechtswidrige US-Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing festgestellt hatte. In dem Fall steht der Schlichterspruch über die Höhe der Summe aber noch aus.
Jahrzehntelanger Konkurrenzkampf
Die beiden größten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU haben sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen und ihre Klagen jeweils durch sämtliche Instanzen bei der WTO gezogen.
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Airbus warnte vor Unsicherheit und Störungen in der Weltwirtschaft, sollten die USA Zölle auf Flugzeugen oder Flugzeugkomponenten erheben. "Die negativen Auswirkungen dieser Zölle lassen sich nur verhindern, wenn die Vereinigten Staaten und die EU diesen langjährigen Streit im Rahmen einer Verhandlungslösung beilegen", teilte das Unternehmen mit.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP