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NSA-Ausschuss will Edward Snowden vernehmen


Einstimmiger Beschluss
NSA-Untersuchungsausschuss will Snowden vernehmen

Von dpa, reuters
Aktualisiert am 08.05.2014Lesedauer: 1 Min.
Vor einem Ausschuss des Europaparlamentes machte Snowden per Videoschaltung seine Aussage.Vergrößern des Bildes
Vor einem Ausschuss des Europaparlamentes machte Snowden per Videoschaltung seine Aussage. (Quelle: dpa-bilder)
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Der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages will den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vernehmen. Das beschloss der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen. Ob Snowden in Berlin, per Video oder direkt in seinem Moskauer Zufluchtsort vernommen wird, ist noch offen.

Ein Antrag von Linken und Grünen sah vor, Snowden zu vernehmen und ihn zu Auskünften in den Bundestag einzuladen. Die Koalition setzte zunächst mit Mehrheit durch, dass über diese beiden Punkte getrennt abgestimmt wurde. Dann folgte der einstimmige Beschluss der Vernehmung. Dem zweiten Teil, der Ladung in den Bundestag, stimmte in Folge nur die Opposition zu. Sie erwägt, dies vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.

CDU-Obmann für Videovernehmung

Die Opposition steht auf dem Standpunkt, nur hierzulande könne der Ex-NSA-Mitarbeiter ohne Druck aussagen. Die Union lehnt das bislang ab. Ihr Obmann Roderich Kiesewetter sagte, er sei zunächst für eine Videovernehmung. Er kündigte an, Snowden den 3. Juli als Termin vorzuschlagen. Die SPD hat sich offen für eine Vernehmung des Ex-Agenten in Deutschland wie in Russland gezeigt.

Die Bundesregierung fürchtet eine schwere Eintrübung der deutsch-amerikanischen Beziehungen, sollte Snowden freies Geleit zugesichert werden. Sie argumentierte in einem Gutachten für den Ausschuss, im Fall einer Vernehmung in Deutschland "wäre mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen und insbesondere einer Beeinträchtigung der Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden, die für die Sicherheit Deutschlands von grundlegender Bedeutung ist, zu rechnen".

Zudem sei es möglich, "dass Herr Snowden im Fall einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten auszuliefern wäre". Entscheiden müsse darüber ein Oberlandesgericht.

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