Sarah Harrison Snowden-Vertraute hält sich in Deutschland auf
Wikileaks-Mitarbeiterin Sarah Harrison hat das Versteck des früheren Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Moskau verlassen und ist nach Berlin gereist.
Sie sei nach mehreren Wochen an der Seite Snowdens am Wochenende in Deutschland eingetroffen, hieß es am Mittwoch in einer von der Enthüllungsplattform veröffentlichten Erklärung. Aus Angst vor Repressalien kehre sie nicht ihr Heimatland Großbritannien zurück, schrieb Harrison. Wie lange sich Harrison in Deutschland aufhalten will und wie ihre weiteren Pläne sind, geht aus dem Statement nicht hervor.
Die vorübergehende Festnahme des Lebensgefährten von US-Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald am Londoner Flughafen habe gezeigt, dass in Großbritannien ein Klima der "Verfolgung" herrsche. Greenwald hatte als erster auf Grundlage von Snowdens Unterlagen über die Spionagepraktiken des US-Geheimdiensts NSA berichtet. Die Wikileaks-Anwälte hätten ihr daher von einer Weiterreise in ihr Heimatland abgeraten, erklärte Harrison.
Enge Vertraute von Assange
Harrison hatte Snowden bei seiner Flucht von Hongkong nach Russland im Juni unterstützt. Nach seinem 39-tägigen Aufenthalt im Transitbereich eines Flughafens in Moskau habe sie Snowden weiter begleitet, "bis unser Team sicher sein konnte, dass er sich eingerichtet hat und von keiner Regierung beeinflusst wird". In der vergangenen Woche war sie auch dabei, als der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele in Moskau mit Snowden zusammentraf.
Snowden hatte am 1. August ein auf ein Jahr begrenztes Aufenthaltsrecht in Russland erhalten. Die Bundesregierung lehnt es weiterhin ab, Snowden Asyl zu gewähren.
Harrison ist eine der engsten Vertrauten des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Der Australier harrt noch immer in Ecuadors Botschaft in London aus, um seiner Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Die ihm dort zur Last gelegten Sexualdelikte nennt Assange vorgeschoben. Er fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden. Dort droht ihm wegen Geheimnisverrats eine lebenslange Haftstrafe.