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Rauchverbot im Freien? EU-Parlament diskutieren die umstrittene Maßnahme


Schutz vor Passivrauchen
EU-Parlament diskutiert Rauchverbote im Freien

26.11.2024 - 16:06 UhrLesedauer: 1 Min.
Rauchte auch in TV-Studios: Helmut Schmidt (Archivbild).Vergrößern des Bildes
Rauchte auch in TV-Studios: Helmut Schmidt (Archivbild). (Quelle: imago stock&people)

Rauchen steigert das Krebsrisiko, auch passives Rauchen ist schädlich. Nun werden in der EU Rauchverbote diskutiert. Ob es so bald dazu kommen wird, ist aber fraglich.

Sollte Rauchen etwa an Bahnhöfen, in Biergärten oder Freibädern verboten sein? In der EU führt dieses Thema derzeit zu hitzigen Diskussionen und Streit. An diesem Mittwoch wollen sich nun die Abgeordneten des Europaparlaments mit der Frage beschäftigen und dann am Donnerstag eine Erklärung verabschieden.

Die EU-Kommission hatte im September vorgeschlagen, die derzeitigen Empfehlungen zu rauchfreien Zonen zu überarbeiten. Ziel ist, Menschen vor Passivrauchen zu schützen und die Zahl der Krebstoten zu senken. Bereiche, in denen sich Kinder und Jugendliche häufig aufhalten, wie zum Beispiel öffentliche Spielplätze und Schwimmbäder, aber auch Haltestellen und Bahnhöfe, sollen demnach in Zukunft rauchfrei bleiben. Die Verbote sollen demnach nicht nur für Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer gelten.

Gesundheitspolitik liegt bei den Staaten

In dem Entwurf zur Resolution des EU-Parlaments unterstützen die Abgeordneten zwar das Ziel der Kommission, kritisieren aber unter anderem, dass die Behörde nicht zwischen klassischen Tabakerzeugnissen und neuen Produkten wie etwa E-Zigaretten unterscheidet.

 
 
 
 
 
 
 

Eine Entscheidung über den Vorschlag der EU-Kommission werden die Mitgliedstaaten voraussichtlich im Dezember treffen. Selbst wenn er angenommen wird, heißt das nicht automatisch, dass solche Rauchverbote überall umgesetzt werden. Grund ist, dass die Mitgliedstaaten für Gesundheitspolitik zuständig sind. Die Empfehlung der EU-Kommission ist daher rechtlich nicht verbindlich. Auch die geplante Erklärung des EU-Parlaments hat keine bindende Wirkung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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