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EU-Parlament: Abtreibung soll Teil der Grundrechte-Charta werden


Abstimmung im Parlament
EU will Abtreibungen als Grundrecht festschreiben

Von afp
11.04.2024Lesedauer: 1 Min.
EU-Parlament in StraßburgVergrößern des Bildes
Flagge vor dem EU-Parlament: Das Parlament will das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Grundrechte-Charta aufnehmen. (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild/dpa)

Abtreibung vollständig entkriminalisieren – das hat sich das EU-Parlament vorgenommen. Es folgt damit Frankreich.

Das Europaparlament hat für die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechte-Charta gestimmt. Eine Mehrheit aus Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken stimmte am Donnerstag in Brüssel für einen Antrag, in dem sie dazu aufrufen, "Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren". Eine Änderung an der Grundrechte-Charta müssten die 27 Mitgliedstaaten allerdings einstimmig beschließen, der Antrag des Parlaments ist nicht bindend.

Die Abgeordneten verurteilten insbesondere Polen und Malta für ihre Gesetze, die Schwangerschaftsabbrüche massiv einschränken. In der Grundrechte-Charta soll nach Forderung des Parlaments der "freie, informierte, uneingeschränkte und allgemeine Zugang" zu sexueller Gesundheit verankert werden, "einschließlich des Zugangs zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch".

Abtreibungen verpflichtend im Medizinstudium

Abtreibungen sollen demnach verpflichtender Teil des Medizinstudiums in allen EU-Ländern werden. Insbesondere ärmeren Menschen müsse der Zugang zu Verhütungsmitteln und Familienberatungen ermöglicht werden, heißt es in dem Antrag weiter. Die Kommission in Brüssel müsse zudem sicherstellen, dass mit EU-Geldern keine Kampagnen gegen Abtreibungen und Frauenrechte finanziert werden.

Als erstes Land weltweit hatte Frankreich Anfang März die "Freiheit zur Abtreibung" in seiner Verfassung erwähnt. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches derzeit rechtlich verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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