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Brasilien: Amtsverbot für Ex-Präsident Bolsonaro – darf nicht kandidieren


Bis 2030
Gericht beschließt Amtsverbot für Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro

Von afp, mam

Aktualisiert am 01.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Jair Bolsonaro, Brasiliens Ex-Präsident (Archivbild): Er darf bis 2030 nicht mehr an Wahlen für politische Ämter teilnehmen.Vergrößern des Bildes
Jair Bolsonaro, Brasiliens Ex-Präsident (Archivbild): Er darf bis 2030 nicht mehr an Wahlen für politische Ämter teilnehmen. (Quelle: ADRIANO MACHADO/reuters)

Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro darf bei der nächsten Präsidentschaftswahl nicht kandidieren. Ein Gericht schloss den rechtsradikalen Politiker vom Amt aus.

Im Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro haben mindestens vier von sieben Richtern am Obersten Wahlgericht für einen achtjährigen Amtsausschluss Bolsonaros gestimmt.

Wie am Freitag bekannt wurde, sprach sich einer dagegen aus, die Voten von zwei weiteren Richtern standen noch aus. Damit wurde die nötige Mehrheit für ein Amtsverbot des rechtsradikalen Ex-Präsidenten erreicht. Bolsonaro kann damit nicht wie geplant bei der nächsten Präsidentschaftswahl in Brasilien im Jahr 2026 erneut kandidieren und ist auch von weiteren politischen Ämtern ausgeschlossen.

Bolsonaro verlor Stichwahl gegen Lula

Im Wahlkampf vor der Präsidentschaftswahl 2022 hatte Bolsonaro im Präsidentenpalast vor ausländischen Diplomaten mit einer Powerpoint-Präsentation unbelegte Behauptungen über gravierende Sicherheitsmängel im elektronischen Wahlsystem in Brasilien aufgestellt. Das Treffen wurde live im Staatsfernsehen übertragen. Der 68-Jährige verlor später in einer Stichwahl knapp gegen seinen linken Herausforderer Luiz Inácio Lula da Silva.

Die Staatsanwaltschaft wirft Bolsonaro unter anderem Missbrauch politischer Macht vor, was der 68-Jährige allerdings zurückweist. Bolsonaros Anwalt teilte mit, sein Mandant erwarte "die Entscheidung mit Respekt" und behalte sich die Möglichkeit vor, das Urteil vor dem Obersten Gericht des Landes anzufechten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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