Pflicht zur Arbeit So funktioniert Österreichs rigorose Asylregel
Wer sich in Österreich als Flüchtling registriert und in staatlichen Einrichtungen wohnt, muss arbeiten. Die Vorschrift und die Strafen scheinen zu funktionieren.
In Österreich hat die Bundesregierung harte Regeln für Geflüchtete aufgestellt. Jetzt gibt es Zahlen, wie diese seit Juli umgesetzt wurden. Eine der Vorschriften: Wer Grundversorgung erhält und in staatlichen Einrichtungen wohnt, muss gemeinnützige Arbeit verrichten.
Nun berichtet die "Kronen Zeitung" über ein erstes Fazit: Demnach haben 2.550 Menschen rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Das sind 72 Prozent der Asylsuchenden. Wer diese verweigerte, wurde abgestraft. 28 Prozent wurde das Taschengeld gekürzt.
Noch haben nicht alle Bundesländer die Regelung umgesetzt. So fehlt noch Vorarlberg, im Burgenland gelten die neuen Regeln erst seit Weihnachten. Deshalb liegen von dort noch keine Zahlen vor.
Zehn Stunden Arbeit pro Monat
Die Vorschrift des Innenministeriums sieht vor, dass die infrage kommenden Flüchtlinge pro Monat etwa zehn Stunden arbeiten müssen. Zu den Tätigkeiten gehört die Pflege von Grünflächen und Parks. Außerdem müssen sie einen Kurs besuchen, der ihnen Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich und Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vermittelt.
Von 4.500 Personen schwänzten 90 – auch ihnen wurde das Taschengeld gekürzt, so die "Kronen Zeitung". Bislang erhalten Geflüchtete in Österreich 40 Euro im Monat, bei Verstößen ist es dann nur noch die Hälfte. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nannte gegenüber der Zeitung die Maßnahmen "hart, aber fair".
Deutsches Asylgesetz lässt Arbeit ebenfalls zu
Auch in Deutschland können Asylbewerber gemeinnützige Tätigkeiten ausführen und bekommen dafür um die 80 Cent pro Stunde. Die Diskussion um eine Arbeitspflicht gibt es schon länger. Im März 2023 erregte der Landrat des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott, Aufsehen, als er Migranten vier Stunden pro Tag arbeiten lassen wollte – und bei Ablehnung mit finanziellen Konsequenzen drohte.
Im Asylbewerberleistungsgesetz ist die Aufnahme von Arbeit längst vorgesehen: Dort heißt es im Paragraf 5: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet." Doch Kommunen wenden es selten an. "Die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten in Unterkünften ist schon seit Jahren rechtlich möglich, wird aber von den Kommunen eher zurückhaltend genutzt", sagte im vergangenen Jahr die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, der "Tagesschau".
- tagesschau.de: "Arbeitspflicht für Geflüchtete: Was Asylsuchende erwartet"
- krone.at: "72% der Asylwerber leisten gemeinnützige Arbeit"
- gesetze-im-internet.de: "Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)"