Justiz Giftgasangriffe: Paris stellt Haftbefehl gegen Assad aus
Frankreichs Justiz hat im Zusammenhang mit Giftgasangriffen vor gut zehn Jahren einen Haftbefehl gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad erlassen. Ihm wird Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bei Giftgasangriffen nahe der syrischen Hauptstadt Damaskus vorgeworfen, wie die Deutsche Presse-Agentur in Paris aus Justizkreisen erfuhr.
Zwei Ermittlungsrichter stellten in dem Fall ebenfalls Haftbefehl gegen Assads Bruder und Befehlshaber einer Eliteeinheit der syrischen Streitkräfte, Maher al-Assad, sowie die beiden Funktionäre Ghassam Abbas und Bassam al-Hassan aus.
Sehr viele Todesopfer
Konkret drehen sich die Ermittlungen um schwere Giftgasangriffe in der Region Ost-Ghuta nahe Damaskus im August 2013. Bei einem Angriff mit dem Nervengas Sarin waren dort Hunderte Menschen getötet worden. Menschenrechtsorganisationen sprechen von mehr als 1000 Todesopfern.
Die Regierung von Assad stimmte kurz darauf nach internationalem Druck zu, seine Chemiewaffen zu vernichten. Dennoch kam es auch später mehrfach zu zahlreichen Angriffen mit Giftgas, für die UN-Vermittler die Regierung verantwortlich machen.
Im März 2021 hatten mehrere Menschenrechtsorganisationen wegen der Angriffe in Ost-Ghuta Strafanzeige in Frankreich erstattet, unter ihnen auch das Syrische Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit. Ihr Leiter, Masen Darwisch, lobte die Ausstellung der Haftbefehle als juristischen Präzedenzfall. "Es ist ein neuer Sieg für die Opfer, ihre Familien und die Überlebenden, und ein Schritt auf dem Weg hin zu Gerechtigkeit und nachhaltigem Frieden in Syrien."
- Nachrichtenagentur dpa