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Das plant die EU wirklich beim Thema Heizung: Wärmepumpen-Pflicht?


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Neue Heizungsverordnung geplant
Plant die EU wirklich eine Wärmepumpen-Pflicht?


Aktualisiert am 07.06.2023Lesedauer: 4 Min.
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Wärmepumpe auf einer Baustelle: Die EU-Kommission will ab 2029 keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr auf dem Markt haben. (Quelle: Rene Traut/imago-images-bilder)
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Wieder Aufregung um die Wärmepumpe: Ein Vorhaben der EU-Kommission macht neue Schlagzeilen. Was plant die EU wirklich?

Deutschland diskutiert noch immer die geplante Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Ein Hauptkritikpunkt: der angeblich verpflichtende Einbau von Wärmepumpen.

Jetzt jedoch sorgt ein weiterer Bericht für Wirbel. Einem Artikel der "Bild"-Zeitung zufolge plant die EU nämlich einen "härteren Heiz-Hammer als Habeck" – samt Wärmepumpe-Pflicht bei neu eingebauten Heizungen ab 2029. Doch worum geht es dabei eigentlich?

Gemeint ist eine Neuerung unter der Ökodesign-Richtlinie der EU. Diese Richtlinie gibt es bereits seit dem Jahr 2005. Sie soll den Markt für umweltfreundliche Produkte stärken und treibt dabei die Energieeffizienz voran. Gegenstand sind alle Produkte, die entweder selbst Energie verbrauchen oder deren Nutzung den Energieverbrauch beeinflusst.

Die Ökodesign-Richtlinie gibt dabei aber nur den gesetzlichen Rahmen vor. Die konkreten Anforderungen an Produkte werden in sogenannten Ökodesign-Produktverordnungen festgelegt. Und um genau die geht es jetzt.

Überarbeitung der Heizungsverordnung geplant

Diese Produktverordnungen werden von der Europäischen Kommission festgelegt. Sie erarbeitet die Anforderungen im Austausch mit Verbänden und zuständigen Ministerien aus den EU-Mitgliedsstaaten. Der Clou dabei: Weil es sich nicht um ein Gesetz handelt, müssen am Ende weder die Staaten noch das EU-Parlament zustimmen. Die Anforderungen gelten ohne Übergangsfrist sofort und müssen auch nicht in nationales Recht überführt werden.

Insgesamt gibt es aktuell Anforderungen für 29 Produktgruppen – auch die Heizungen gehören dazu. Und hier steht nun eine Überarbeitung an. Die EU-Kommission plant dabei unter anderem strengere Grenzwerte zur Energieeffizienz. Sollte der Entwurf der Kommission tatsächlich umgesetzt werden, wie er aktuell geplant ist, hieße das: Ab 2029 dürften keine ausschließlich mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betriebenen Heizkessel mehr am Markt angeboten werden.

Strengere Mindestanforderungen vorgesehen

Ursache dafür: die neuen Anforderungen ans "Ökodesign" der Heizsysteme. Die EU-Kommission zielt mit ihrem Plan auf eine Kennzahl ab, die angibt, wie viel Wärme die Heizung aus ihrem Energieträger gewinnt. Dabei geht es jedoch nicht nur um den Verbrauch von zum Beispiel Gas oder Öl, sondern auch von zum Beispiel Strom für die Pumpen des Kessels.

Es gilt: Je höher der Wert, desto effizienter die Heizung. Werte über 100 Prozent zeigen an, dass die Heizung mehr Wärmeenergie erzeugt, als ihr Energie zugeführt wird. Wärmepumpen schaffen das, weil sie einen Großteil ihrer Energie aus der Umgebung ziehen – deswegen sind sie extrem effizient und stehen im Rahmen der Wärmewende im Fokus.

Plötzlich im Fokus: Anhang II, Artikel 1c

Der Mindestwert, den die Heizgeräte mit einer Leistung von bis zu 1 Megawatt (kleine und mittlere Heizungsanlagen) erfüllen müssen, soll nach dem Willen der Kommission schon ab 2025 leicht steigen. Wichtig ist aber vor allem Artikel 1c des Anhangs II, der ab 2029 gelten soll:

"Die minimale jahresbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz der angegebenen Raumheizgeräte (…) wird auf 115 % angehoben, was bedeutet, dass Heizgeräte, die diesen Mindestwert nicht erreichen, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen", heißt es dort.

"Angegebene Raumheizgeräte" sind dabei Brennstoffkessel, Stromheizungen, Heizungen, die Abwärme aus der Stromerzeugung nutzen (Kraft-Wärme-Kopplung) und Wärmepumpen.

Das Ende für Gas- und Öl-Heizungen

Auffällig: Schon bei den Vorgaben ab 2025 liegen nur Heizungen mit Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmepumpen in etwa bei oder sogar oberhalb der ab 2029 geforderten 115 Prozent. Das lässt sich physikalisch erklären: Brennstoffkessel können nicht mehr Energie erzeugen, als ihnen zugeführt wird. Das wird aber bei einem Energieeffizienz-Wert von über 100 Prozent gefordert.

Damit ist klar: Kommt die neue Verordnung, wie die Europäische Kommission sie aktuell vorschlägt, bedeutet das ab 2029 das Aus für alle neuen Gas- und Ölheizungen.

Die Bundesregierung plant im Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") hingegen aktuell mit einem Pflichtanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen – den theoretisch auch Kombi-Heizungen zum Beispiel aus Gaskessel und Wärmepumpen erfüllen könnten.

Diese wären mit dem Entwurf der EU-Kommission dann nicht mehr erlaubt, ebenso wie Wasserstoff-Heizungen, die im EU-Entwurf unter die Kategorie "Brennstoffkessel" fallen. Welche Heizungen nach dem Entwurf des Heizungsgesetzes noch erlaubt wären, können Sie hier nachlesen.

Wärmepumpen als einzige Option?

Eine dezidierte Wärmepumpen-Pflicht lässt sich aus dem EU-Entwurf dennoch nicht ableiten – denn die Vorgaben beziehen sich nur auf die in der Verordnung aufgelisteten Heizungstypen. Dabei könnten neben Wärmepumpen auch die aufgeführten Heizungen mit Kraft-Wärme-Kopplung die Verordnung erfüllen. Auch EU-Parlamentarier Michael Bloss (Grüne) weist darauf hin: Es geht um eine Mindestanforderung, nicht um eine Festlegung auf eine bestimmte Technik, um diese zu erreichen.

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Explizit vom Geltungsbereich der Verordnung ausgeschlossen sind zum Beispiel Brennstoffkessel, die hauptsächlich mit Biomasse oder mit festen Brennstoffen betrieben werden. Auch weitere Ausnahmen sind vorgesehen. Gar nicht behandelt wird der Anschluss an ein Wärmenetz – dieser bliebe damit ebenso weiter eine Option.

Zudem ist der Entwurf ein Arbeitsdokument – wie ein Disclaimer explizit deutlich macht. Er stammt aus der Feder der Generaldirektion Energie, ist aber nach wie vor Gegenstand der Beratungen. Ob die Verordnung in dieser Art wirklich beschlossen wird, ist also bislang noch völlig unklar.

Verwendete Quellen
  • bild.de: "EU plant härteren Heiz-Hammer als Habeck"
  • bmwk.de: "EU-Ökodesign-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von Produkten"
  • netzwerke.bam.de: "Ökodesign / Energielabel Heizen, Lüften, Kühlen"
  • netzwerke.bam.de: "Ökodesign / EU-Energielabel Produktgruppen"
  • netzwerke.bam.de: "Rechtsgrundlagen"
  • netzwerke.bam.de: "ENER 1 Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/Elektrisch)"
  • netzwerke.bam.de: "DRAFT [XXX/XXXX] Ecodesign regulation space / combination heaters COMMISSION REGULATION (EU) No [XXX/XXXX] of [XX/XX/XXXX]" (Entwurf der EU-Kommission, Englisch)
  • netzwerke.bam.de: "EXPLANATORY MEMORANDUM" (Dokument zum Entwurf der EU-Kommission, Englisch)
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