Das gilt es zu beachten So sichern Sie eine Unfallstelle ab
Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt wurden oder als Ersthelfer vor Ort sind, müssen Sie die Unfallstelle absichern. Wie Sie sich richtig verhalten.
Nach einem Unfall müssen nachfolgende Verkehrsteilnehmer unbedingt gewarnt werden, damit es nicht zu einem weiteren Unfall kommt. Das bedeutet: Wer in einen Unfall verwickelt wurde oder als Ersthelfer an eine Unfallstelle kommt, sollte als erstes die Unfallstelle absichern.
Der ADAC gibt die richtige Reihenfolge für das Verhalten an einer Unfallstelle vor:
- Warnblinkanlage einschalten und eigenes Auto abstellen
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen
- Notruf absetzen (im Tunnel oder auf der Autobahn am besten über eine Notrufsäule)
- Erste Hilfe leisten
Nach einem Unfall: Andere Verkehrsteilnehmer warnen
Als erstes sollten Sie stets die Warnblinkanlage an Ihrem Auto einschalten. Wenn es die Situation vor Ort zulässt, können Sie mit den Scheinwerfern Ihres Autos die Gefahrenstelle ausleuchten. Legen Sie eine Warnweste an und machen Sie heranfahrende Autos auf sich aufmerksam.
Strecken Sie zusätzlich einen Arm aus und bewegen Sie ihn langsam auf und ab. Dadurch signalisieren Sie den anderen Verkehrsteilnehmern, dass sie ihr Tempo reduzieren sollen. Sichern Sie dann die Unfallstelle ab – hierfür ist das Aufstellen eines Warndreiecks besonders wichtig.
Warndreiecke richtig aufstellen
Warndreiecke und Warnblinkleuchten können ihre Funktion nur erfüllen, wenn ankommende Autofahrer sie rechtzeitig wahrnehmen.
Als Faustregel gilt: Stellen Sie das Warndreieck mindestens 50 Meter (innerorts) vor der Unfallstelle auf.
Wo der Verkehr schnell fließt, sollten Sie 100 Meter Abstand einhalten (auf Landstraßen). Auf Autobahnen ist es sinnvoll, das Dreieck in mindestens 150 Metern Entfernung auf den Boden zu stellen.
Bei der Einschätzung des Abstandes geben die Leitpfosten eine Orientierung: Sie stehen jeweils 50 Meter auseinander. Achten Sie außerdem auf Kurven oder Erhöhungen. Das Warndreieck müssen Sie unbedingt vor einer Bergkuppe oder vor einer Kurve aufstellen.
Vorsicht beim Aufstellen des Warndreiecks
Um das Warndreieck aufzustellen, sollten Sie hinter der Leitplanke oder am äußersten Straßenrand mit aufgeklapptem Warndreieck dem nachfolgenden Verkehr entgegenlaufen. Bei der Rückkehr müssen sie ebenfalls nah am Fahrbahnrand laufen. Um das Warndreieck später nicht an der Unfallstelle zu vergessen, legen sie dessen Verpackung am besten auf den Fahrersitz.
In Deutschland besteht gemäß Straßenverkehrsordnung Warndreieckpflicht. Es muss also stets im Auto mitgeführt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss unter Umständen ein Bußgeld in Höhe zwischen fünf und 15 Euro zahlen. Auch die Warnweste ist Pflicht: Wer keine im Auto mitführt, muss mit einem Bußgeld von ebenfalls 15 Euro rechnen.
Strafen bei Fehlverhalten nach Unfall
Wer sich nach einem Unfall falsch verhält, muss mit Bußgeldern oder anderweitigen Strafen rechnen. Wird das Fahrzeug oder der Verkehr nicht abgesichert, kann eine Geldstrafe in Höhe von 30 Euro auferlegt werden. Selbiges Bußgeld wird auch fällig, wenn Unfallspuren vom Unfallort entfernt werden, bevor die Polizei eintrifft.
Ein Fehlverhalten nach einem Unfall kann noch härter bestraft werden – wenn es sich etwa um Fahrerflucht oder um unterlassene Hilfeleistung handelt. Das kann mit drei Punkten sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Bußgeldkatalog
- Eigene Recherche