Grundlegende Tipps zur Unfallhilfe
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall selbst beteiligt sind oder ihn als Zeuge beobachten, sind Sie verpflichtet Hilfe zu leisten. Egal, ob es Verletzte gibt oder es sich nur um Bagatellschäden handelt.
Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen etwa 100 Meter vor der Unfallstelle das Warndreieck auf. Besondere Vorsicht ist hier auf der Autobahn geboten. Bringen Sie sich keinesfalls selbst in Gefahr.
Tragen Sie beim Aufstellen des Warndreiecks am besten eine Warnweste mit Reflektorstreifen. Besonders auf Bundesstraßen und Autobahnen.
Bei Unfällen mit Personenschäden sollten Sie umgehend den Rettungsdienst unter 112 rufen. Entweder benutzen Sie dazu Ihr Handy und machen eine möglichst präzise Angabe des Unfallortes, wie Straßennamen oder Autobahnabschnitt, oder Sie benutzen eine Notrufsäule. Die gibt es auf Bundesstraßen, Landstraßen und Autobahnen in regelmäßigen Abständen. Alarmieren Sie auch die Polizei (110).
Wenn es Verletzte gibt, sind Sie verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Selbst wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie versuchen, so gut es geht zu helfen. Angst vor Fehlern ist unnötig – es drohen keine Konsequenzen.
Um in Sachen Erste Hilfe fit zu bleiben, empfiehlt es sich, regelmäßig Kurse zur Auffrischung zu besuchen. Diese Kurse dauern meist nur einen Tag und werden regelmäßig von diversen Rettungsdienstorganisationen angeboten.
Um unterschiedlichste Verletzungen im Notfall versorgen zu können, müssen Autofahrer jederzeit einen Verbandskasten beziehungsweise Erste-Hilfe-Kasten im Auto verstaut haben. Dabei handelt es sich um den Kasten nach DIN 13164. Dieser Kasten sollte regelmäßig auf sein Haltbarkeitsdatum überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.