Immer darauf achten Nur mit diesem Aufkleber ist ein Taxi legal
Ohne diesen Aufkleber ist kein Taxi legal: Seit 1975 ist der Sticker an der Heckscheibe vorgeschrieben. Aber warum?
Gelbe Aufkleber an der Heckscheibe von Taxis sind auf deutschen Straßen allgegenwärtig. Doch warum sind sie da und was bedeutet der Aufkleber?
Die Ordnungs- oder Konzessionsnummer
Die gelben Aufkleber an Taxis sind mit einer Ordnungs- oder Konzessionsnummer bedruckt. Diese Nummer ist seit 1975 vorgeschrieben und wird von der Genehmigungsbehörde vergeben. Aber was genau bedeutet sie?
Genaue Vorschriften
Damit ein Taxi eindeutig zugeordnet und identifiziert werden kann, muss es an einer vorgeschriebenen Stelle eine Ordnungsnummer tragen. Die Größe und die grafische Gestaltung des Schildes mit der Ordnungsnummer sind genau vorgeschrieben. Das Schild wird unten rechts an der Heckscheibe angebracht. Es muss sowohl von außen als auch von innen lesbar sein. Auch die Breite, Höhe und Größe der Ziffern sowie deren Abstände sind gesetzlich festgelegt.
Nicht nur die Ordnungsnummer ist Pflicht
Neben dem Aufkleber mit der Ordnungsnummer gibt es weitere Pflichtausstattungen in einem Taxi. Dazu gehören das Taxameter (berechnet den Fahrpreis) und das Taxischild auf dem Dach. Wenn das Taxi frei ist, leuchtet das Schild. Ansonsten bleibt es dunkel.
Die gelben Aufkleber an den Taxis sind also nicht nur ein Erkennungsmerkmal, sondern dienen vor allem der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Transparenz für die Fahrgäste.
Die Ordnungsnummer erhält man bei der Erteilung oder Erweiterung der Konzession, z.B. für die Zulassung eines zweiten oder weiteren Fahrzeuges. Die Ordnungsnummer gilt jedoch ausschließlich für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug. Sie ist also eindeutig. Dadurch erleichtert sie beispielsweise auch das Bearbeiten von Reklamationen oder das Auffinden von Gegenständen.
Die Farbe der Taxis: Warum die meisten elfenbeinfarben sind
Im Jahr 1971 wurden die westdeutschen Bundesländer ein klein wenig farbiger. Die bis dahin schwarzen Taxis erhielten eine neue, gesetzlich vorgeschriebene Farbe: Hellelfenbein, auch bekannt als RAL 1015.
Die Umstellung auf die elfenbeinfarbene Lackierung hatte mehrere Gründe. Die typische Farbe sorgte in Kombination mit dem leuchtenden "Taxi"-Schild in Gelb mit schwarzer Schrift für einen hohen Wiedererkennungswert im Straßenverkehr. Dies erleichterte den Fahrgästen das Erkennen eines zur Verfügung stehenden Taxis und trug zur Sicherheit bei.
Heute stellen einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz den Taxiunternehmern die Farbwahl frei. Trotzdem sind auch dort viele Taxis beige – weil wir es so eben von klein auf gelernt haben.
- Eigene Recherche