Probleme im Straßenverkehr Seitenspiegel abgefahren: Das sollten Sie jetzt tun
Einem Moment nicht aufgepasst und einem parkenden Fahrzeug den Seitenspiegel abgefahren. Was ist jetzt zu tun? So gehen Sie vor.
Sie stehen unter Zeitdruck, weil ein Termin mit einem wichtigen Kunden ansteht. Bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dauert es einfach zu lange. Sie haben doch nur den Seitenspiegel abgefahren. Sie klemmen schnell einen kleinen Zettel mit Ihrer Telefonnummer hinter den Scheibenwischer und fahren weiter?
Besser nicht. Sie begehen Unfall-, beziehungsweise Fahrerflucht, was als Straftat gilt. Hier erfahren Sie, was Sie in einem solchen Fall besser tun sollten.
Dieses Verhalten ist korrekt
Experten sprechen von sogenannten Bagatellschäden, zu denen neben Kratzern auch ein abgefahrener Spiegel zählt. Als Verursacher des Schadens sind Sie auf jeden Fall zum Verbleiben am Unfallort verpflichtet.
Das gilt generell für alle Unfallbeteiligten – also auch Rad- oder Beifahrer sowie Fußgänger. Das ist gesetzlich über § 142 Abs. 5 StGB geregelt. Damit wird der Polizei die Feststellung der Identitäten ermöglicht.
So lange müssen Sie warten
Warten Sie eine Weile auf den Besitzer des von Ihnen beschädigten Fahrzeugs. Doch wie lange sollen Sie warten?
- Bei Bagatellschäden ist eine Wartezeit von 15 Minuten angemessen.
- Allerdings raten Verkehrsexperten bei einem abgefahrenen Seitenspiegel eher zu 30 Minuten.
- Bei schweren Unfällen sind zwei Stunden angemessen.
- Offenbaren Sie nach der Wartezeit Ihre Identität. Eine Meldung bei der Polizei ist zu empfehlen.
Was tun, wenn der Seitenspiegel abgefahren wurde?
Wenn der Besitzer des geschädigten Fahrzeugs nach 15 bis 30 Minuten nicht auftaucht, melden Sie den Unfall der Polizei. Diese Angaben sind wichtig:
- Unfallort
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge (Ihr eigenes und das des Geschädigten)
- Ihren Namen, gegebenenfalls den des Fahrzeugbesitzers
- Telefonnummer für Rückfragen
Hinweis: Wenn Sie sich zur Weiterfahrt entschließen, müssen Sie den Unfall zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.
So wird eine Fahrerflucht geahndet
Die Strafe hängt grundsätzlich von der Höhe des Schadens ab. Möglich sind Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Im Einzelfall kann es auch zum Führerscheinentzug mit anschließender Sperrfrist zur Wiedererteilung kommen. Rechnen Sie auf jeden Fall mit Punkten auf Ihrem Bußgeldkonto im Fahreignungsregister in Flensburg.
Seitenspiegel abgefahren: So teuer wird es
Innerhalb Deutschlands kostet der Austausch eines Außenspiegels im Durchschnitt 180 Euro. Sollte er mit Warnleuchten und Sensoren ausgestattet sein, sind eher 300 Euro fällig. Bei älteren Fahrzeugen und einfacher Ersatzteilbeschaffung ist mit circa 100 Euro zu rechnen. Hochwertige Fahrzeuge wie Mercedes und BMW verlangen nicht selten mehr als 400 Euro.
- adac.de: “Unfallflucht: Warum ein Zettel am Auto nicht reicht“
- Eigene Recherche