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Autounfall: So verhalten Sie sich richtig


Ruhe bewahren
So verhalten Sie sich bei einem Unfall auf der Autobahn richtig

t-online, dpa, lc / bec

Aktualisiert am 29.12.2018Lesedauer: 4 Min.
Unfallstelle absichernVergrößern des Bildes
Unfall: Warnweste und Warndreieck sollten möglichst schnell griffbereit sein. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Bei einem Autounfall ist schnelles und richtiges Handeln angesagt. Was Sie tun sollten, wenn es bei Ihnen kracht oder Sie als Erster eine Unfallstelle erreichen und Erste Hilfe leisten müssen.

Autounfall: Kühlen Kopf bewahren und Warnblinklicht einschalten

Etwa 2,5 Millionen registrierte Verkehrsunfälle gab es 2015 laut Statistischem Bundesamt. Bei einem Unfall im Fließverkehr ist schnelles und richtiges Handeln das A und O. Der ADAC rät: Beachten Sie zuerst die eigene Sicherheit! Vor dem Halten Ihres Pkw auf dem Stand- oder Seitenstreifen ist das Einschalten der Warnblinkanlage wichtig. So erkennen alle anderen Verkehrsteilnehmer Ihre brenzlige Situation und passen sich dieser durch eine gemäßigtere und ruhigere Fahrweise an.

Unfall auf der Autobahn: Warnweste anziehen und Verkehr beobachten

Nach dem Halten auf dem Seitenstreifen sollten Sie vor dem Absichern der Unfallstelle in jedem Fall sofort Ihre Warnweste anziehen, damit Sie von den anderen Verkehrsteilnehmern nach dem Aussteigen direkt registriert werden. Lagern Sie die Warnweste daher nicht im Kofferraum, sondern griffbereit in unmittelbarer Reichweite des Cockpits. Sind Sie mit mehreren Insassen unterwegs, sollten Sie ausreichend Sicherheitswesten zur Verfügung haben. Nach dem Anlegen gilt es dann, den nachfolgenden Verkehr aufmerksam zu beobachten. Schalten Sie bei Dunkelheit die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht aus.

Vor dem Absichern der Unfallstelle – Wo steige ich aus?

Jetzt geht es darum, möglichst rasch die Unfallstelle abzusichern. Besonders auf der Autobahn ist langes Verweilen im Pkw gefährlich. Steigen Sie auf dem Standstreifen aber nicht auf der Fahrerseite aus, sondern rutschen Sie auf den Beifahrersitz und verlassen das Auto auf der für Sie sicheren Seite. Begeben Sie sich anschließend rasch hinter die Leitplanke, wo sie sofort mit dem Aufbau des Warndreiecks beginnen sollten.

Unfallstelle absichern: Die richtige Entfernung des Warndreiecks

Nun kann das Warndreieck aufgestellt werden, um den weiteren Verkehr auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen. Tragen Sie das Warnsignal dabei gut sichtbar vor sich her. Den richtigen Abstand des Warndreiecks zur Unfallstelle können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Ort des Unfalls Abstand
Autobahn mindestens 150 m
Landstraße 100 m
im Ort 50 m

Die Polizei Niedersachsen empfiehlt für die Unfallabsicherung sogar einen Abstand von 200 Metern und idealerweise zusätzlich gelbe Blinkleuchten. Bei einer Kurve oder Bergkuppe sollte das Warndreieck davor aufgestellt werden. Wichtig ist die Funktionsfähigkeit des Warndreiecks. So sollte es stabil genug sein, um vom Fahrtwind der anderen Autos nicht umzufallen. Überprüfen Sie daher für den Fall der Fälle schon im Vorfeld, ob das Warndreieck in Ihrem Auto noch seinen Zweck erfüllt.

Unfallstelle gesichert: Rufen Sie jetzt Hilfe

Ob auf der Schnellstraße oder in der Stadt, erst nach der Absicherung der Unfallstelle kann Hilfe gerufen und bei Verletzten "Erste Hilfe" geleistet werden. Rufen Sie, falls nötig, einen Krankenwagen (112) und die Polizei (110). Entweder mit einer nahegelegenen Notrufsäule oder dem Handy. Der Anrufer sollte sich dabei möglichst ruhig verhalten und wichtige Informationen, wie Fahrtrichtung und Streckenkilometer, durchgeben.

Auf Hilfe warten – Sicherheitsabstand zur Unfallstelle

Beim Warten auf Hilfe rät der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes dazu, einen ausreichenden Abstand vom Unfallfahrzeug einzuhalten. In der Regel stehen bei Blechschäden die Pkw dicht neben dem Straßenverkehr. Da wäre es viel zu gefährlich, im Auto zu bleiben. Beim Unfall auf der Autobahn sollten alle Beteiligten einige Meter hinter der Leitplanke auf die Polizei warten. Ist der Unfall innerorts oder auf der Landstraße passiert, kann zusätzlich der Kofferraum weit geöffnet werden. So erkennt der nachfolgende Verkehr die Situation wesentlich schneller.

Beweise sichern

Ist die Sache eindeutig, muss die Fahrbahn möglichst schnell geräumt werden, damit der Verkehr fließen kann. Besonders bei kleineren Unfällen, wie Bagatellunfällen, gibt es keinen Grund, die Straße zu blockieren, bis die Polizei eintrifft. Wer sich daran nicht hält, muss sogar mit einer Geldbuße rechnen, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss.

Zuvor jedoch gilt es, Fotos zu machen, die den Unfall gut aus verschiedenen Perspektiven dokumentieren. Hilfreich für das Unfallprotokoll: die Positionen der Fahrzeuge durch Kreide zu umreißen, bevor sie weggefahren werden.

Zu diesem Protokoll gehören die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie die Namen und Adressen der Fahrzeugführer. Am besten eigne sich dafür der europäische Unfallbericht, der bei nahezu allen Versicherungen und Automobilclubs erhältlich ist und heruntergeladen werden können.

Was hingegen nicht ins Protokoll gehört, ist das Schuldeingeständnis eines der Unfallbeteiligten. Manchmal stellt sich im Nachhinein durch ein Gutachten heraus, dass der Unfall sich anders ereignet hat, als die Beteiligten es in dem Moment wahrnahmen. Auch die Versicherungsdaten seien nicht entscheidend für den Unfallbericht, da diese auch später über das Kennzeichen ermittelt werden könnten. Wenn möglich sollten auch Zeugen benannt werden.

Wer zahlt den Schaden?

Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt, ist bei einem unstrittigen Unfallereignis eindeutig: Den Schaden des Unfallgegners übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kosten für die Reparatur am eigenen Auto übernimmt die Vollkaskoversicherung. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.

Die Frage, wer einen Gutachter zur Bewertung des Unfallschadens bestellt, hängt von der Schuldfrage ab. Ist der Unfallverursacher kaskoversichert, bekommt von seiner Versicherung einen Gutachter oder eine bestimmte Werkstatt für die Bewertung und Reparatur des Schadens benannt.

Wer selbst Geschädigter ist, hat Anspruch auf den Gutachter seiner Wahl. Das von einem Sachverständigen erstellte Schadengutachten dient als Grundlage für die Regulierung. Um hier nicht auf mögliche Ansprüche zu verzichten, sollte ein Autofahrer nach einem Unfall sich nicht vorschnell mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Kontaktieren Sie am besten erst einmal die eigene Versicherung. Diese nimmt unter Umständen auch Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf.

Die Checkliste: Das ist zu tun bei einem Unfall

1. Warnblinkanlage einschalten

2. Warnweste anlegen und Verkehr beobachten

3. Vorsichtig je nach Situation und Unfallort auf der Fahrer- oder Beifahrerseite aussteigen

4. Warndreieck aufbauen und in richtiger Entfernung vom Unfallort aufstellen – auf der Autobahn mindestens 150 Meter, Außerorts 100 Meter, Innerorts 50 Meter

5. Hilfe rufen – Rettungsdienst 112 oder Polizei 110 – und unmittelbar Erste Hilfe leisten

6. Beim Warten auf Hilfe – falls möglich – einen ausreichenden Abstand vom Unfallfahrzeug einhalten

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
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