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Achtung Polizei: So reagieren Sie richtig


Schnell erklärt
Achtung Polizei: So reagieren Sie richtig

Von t-online, mab

Aktualisiert am 23.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizei im Einsatz: Unter Umständen müssen andere Verkehrsteilnehmer dann sofort freie Bahn schaffen. Das gilt aber nicht immer.Vergrößern des BildesPolizei im Einsatz: Unter Umständen müssen andere Verkehrsteilnehmer dann sofort freie Bahn schaffen. Das gilt aber nicht immer. (Quelle: Sabine Gudath via www.imago-images.de)

Wann muss man Platz machen? Wohin dann? Alles über das richtige Verhalten bei Rettungseinsätzen auf einen Blick.

Kurz zusammengefasst:

  • Eine Rettungsgasse muss auch bei stockendem Verkehr gebildet werden.
  • Bei Blaulicht und Martinshorn sind alle verpflichtet, sofort Platz zu machen.
  • An roten Ampeln sollte man für Einsatzfahrzeuge Platz schaffen und kann Einspruch bei Bußgeld einlegen.

Bei mindestens jeder dritten Einsatzfahrt behindern andere Verkehrsteilnehmer die Rettungskräfte. Vor allem in Städten kann es schwierig sein, schnell genug Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Viele wissen nicht, dass die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden muss.

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(Quelle: IMAGO/Joeran Steinsiek)

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Das Bilden einer Rettungsgasse ist eigentlich ganz einfach: Unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren muss die ganz linke Spur nach links und die anderen nach rechts ausweichen. Dies gilt auch bei stockendem Verkehr.

Blaulicht und Sirene: Muss ich Platz machen?

Paragraph 38 regelt den Vorrang im Straßenverkehr. Kommt ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, müssen alle anderen sofort Platz machen. Blaues Blinklicht allein bedeutet keine Vorfahrt, sondern warnt nur zur Vorsicht. Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs muss sich trotzdem an die Verkehrsregeln halten. Das Wegerecht gilt für das Fahrzeug, nicht für die Person. Jeder, der ein Einsatzfahrzeug fährt, darf dieses Wegerecht in Anspruch nehmen.

Sonderrechte bedeuten, dass bestimmte Fahrzeuge nicht alle Verkehrsregeln einhalten müssen. Sie dürfen zum Beispiel eine rote Ampel überfahren, auf der falschen Straßenseite fahren oder schneller als erlaubt fahren. Diese Sonderrechte gelten nicht nur, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Nicht nur Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr haben diese Rechte.Auch Zivilfahnder oder der Zoll dürfen sie bei Bedarf nutzen.

Verhalten an roten Ampeln

Was tun, wenn man vor einer roten Ampel steht und sich ein Einsatzfahrzeug nähert? Wenn das erste Auto ein Stück nach vorne und zur Seite fährt, können die anderen folgen und es entsteht schnell eine Rettungsgasse. Wenn man geblitzt wird, sollte man sich Datum, Uhrzeit und Typ des Einsatzfahrzeugs notieren, für das man Platz gemacht hat. Mit diesen Angaben kann man gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Sonderfall: Politikerfahrzeuge

Auch für Politikerfahrzeuge gibt es Klarheit: Fahren sie mit Blaulicht, haben sie kein Wegerecht und keinen Vorrang. Das blaue Blinklicht darf in diesem Fall nur als Warnsignal verwendet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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