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Auto: Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei lieber schweigen


Schweigen oder reden?
Das ist das beste Verhalten bei einer Verkehrskontrolle

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 18.08.2023Lesedauer: 4 Min.
Polizeibeamter mit Polizeikelle: Bei einer Verkehrskontrolle ist es wichtig, sich korrekt zu verhalten.Vergrößern des Bildes
Polizeibeamter mit Polizeikelle: Bei einer Verkehrskontrolle ist es wichtig, sich korrekt zu verhalten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Eine Verkehrskontrolle ist kein Grund, nervös zu werden. Was sollten Autofahrer beachten, wenn ein Polizist sie an die Seite winkt?

"Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?", fragt der Polizeibeamte, nachdem er den Autofahrer aus dem Verkehr gewunken hat. Antworten Sie darauf besser nichts. "Auch wenn sich das Schweigen unangenehm anfühlt – es ist Ihr gutes Recht, und davon sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle immer Gebrauch machen", betont Dr. Daniela Mielchen. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht. "Denn wer bei einer Kontrolle unüberlegt drauflos plaudert, redet sich leicht um Kopf und Kragen."

Fragen beantworten

"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte", heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnadresse und Staatsangehörigkeit.

Die passende Antwort auf alle weiteren Fragen lautet: "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern", raten Juristen.

Am besten nichts sagen

Auch wenn Betroffene selbst der Meinung sind, gar nichts falsch gemacht zu haben, rät Mielchen: "Lassen Sie sich nicht von Polizeibeamten in ein Gespräch verwickeln und äußern Sie sich nicht zu Vorwürfen." Zu groß sei das Risiko, sich dabei mit vermeintlich lapidaren Bemerkungen, vor allem aber mit Ausreden und Rechtfertigungen selbst zu belasten. Denn liegt tatsächlich ein Verkehrsverstoß vor, machen redselige Fahrer oft alles nur schlimmer.

"Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden", sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland. Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. Auch sollten Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz greifen, rät der Auto Club Europa (ACE).

Fordert der Beamte Sie auf, das Fahrzeug zu verlassen, folgen Sie dieser Anweisung.

Nichts spontan äußern

"Die Polizei muss zunächst davon ausgehen, dass ein festgestellter Verkehrsverstoß fahrlässig begangen wurde – also nicht mit Absicht", erklärt Uwe Lenhart, Verkehrsrechtsanwalt in Frankfurt am Main. Mache ein Beschuldigter den Fehler, sich gegenüber Polizisten spontan zur Sache zu äußern, könne sich das Blatt schnell wenden.

Bußgeld kann sich verdoppeln

"Ich weiß, ich bin zu schnell gefahren, es tut mir auch leid" – dieser aussichtslose Versuch, Beamte bei einer Kontrolle milde zu stimmen, sei fatal. "Das ist ein Schuldbekenntnis und macht es später schwierig, einen Bußgeldbescheid anzufechten." Signalisiere ein Verkehrssünder den Vorsatz für eine Tat, verdoppele sich in der Regel sogar das jeweils vorgesehene Bußgeld, so Lenhart.

Keine faulen Ausreden

"Ich muss ganz schnell zu einem Geschäftstermin, mein Job hängt davon ab." Solche Erklärungen mögen zwar der Wahrheit entsprechen. "Sie rechtfertigen aber keine Verkehrsdelikte wie Tempo- oder Rotlichtverstöße und bringen Autofahrer bei einer Kontrolle kein bisschen weiter", sagt Mielchen.

In Ruhe schriftlich äußern

Wer sich zu einem Sachverhalt äußern wolle, könne das im späteren Verfahren in Ruhe schriftlich tun und sich bei Bedarf mit einem Anwalt besprechen. Dann stünden die Chancen besser, um ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot herumzukommen.

Auch der Beifahrer sollte ruhig sein

Schweigen ist Gold – bei einer Verkehrskontrolle gilt das auch für Beifahrer. Sie könnten den Fahrer in der Aufregung versehentlich anschwärzen, warnt Lenhart. "Ich habe dir doch gleich gesagt, du sollst nicht so rasen!" – da werden Polizisten garantiert hellhörig.

Fahrer kann sich selbst belasten

Belastet sich ein Beschuldigter gegenüber Polizisten selbst, sind seine Äußerungen im Prinzip nur juristisch bedeutsam, sofern ihn die Beamten vorher auf sein Recht zu schweigen hingewiesen haben. Doch Vorsicht: "Ergebnisse der sogenannten informatorischen Befragung, mit der sich Polizisten ein erstes Bild von einer Lage machen, und Spontanäußerungen, die der Beschuldigte ungefragt macht, können auch gegen ihn verwendet werden", erklärt Lenhart.

Der Führerschein kann schnell weg sein

Bei einem Unfall gilt das Gleiche. Voreilige Schuldbekenntnisse und Angaben zum Unfallhergang können Sie sogar den Führerschein kosten. "Mir wurde plötzlich schwarz vor Augen, und dann hat es wohl gekracht", ist laut Lenhart so ein Fall. "Wer das am Unfallort zu Protokoll gibt, muss mit einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung rechnen – schließlich könnten ja gesundheitliche Probleme immer wieder zu solchen Aussetzern führen." Haben Ärzte nach der Untersuchung Bedenken, ist der Führerschein weg.

Kooperativ bleiben

Ruhig, kooperativ, aber auf keinen Fall zu auskunftsfreudig – mit so einem Verhalten vermeiden Autofahrer unnötigen Ärger, wenn sie es mit der Polizei zu tun bekommen. "Hält man sich vor Augen, dass die Beamten nur ihren Job machen, ist das der beste Ausgangspunkt für einen schnellen und reibungslosen Ablauf", sagt Volker Lempp, Justiziar beim Auto Club Europa (ACE). Benehme sich ein Polizist mal daneben, sei die Dienstaufsichtsbeschwerde das richtige Rechtsmittel, erklärt er. Die fassen Betroffene am besten zusammen mit einem Rechtsanwalt ab. Der wisse, worauf es dabei ankommt.

Bloß keine Provokationen

Von Provokationen und Beleidigungen der Polizei rät Lempp dringend ab, auch wenn das Gemüt erhitzt ist, weil man sich aufgehalten fühlt oder vielleicht sogar ertappt. Denn Hitzköpfe handeln sich dem ACE-Experten zufolge mit ihrem Verhalten flugs eine Strafanzeige ein. "Die schreibt der Polizist nach der Kontrolle gleich selbst."

Was die Polizei darf und was nicht

Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhfach oder den Kofferraum.

Gelegentlich will die Polizei die Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, erklären Rechtsanwälte. Sogar das Überprüfen der Pupillenreaktion durch Leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen könne laut Experten abgelehnt werden. Die Sache hat allerdings einen Haken: Wer die freiwillige Teilnahme verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahme auf die Wache begleiten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • ACE
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