Achtung, Sichtfahrgebot Diese Zahl muss jeder Autofahrer kennen
Auf der Schiene kann angeordnet werden, auf Sicht zu fahren. Dann gelten besondere Vorschriften. Es gibt aber auch ein Sichtfahrgebot für Autofahrer. Was dann?
Was das Sichtfahrgebot bedeutet, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es in Paragraph 3, Absatz 1 zunächst, man dürfe stets nur so schnell fahren, dass man das Fahrzeug zu jeder Zeit beherrscht. Das ist besonders bei schlechtem Wetter und schwierigen Sichtverhältnissen wichtig. Was dann gilt, führt die StVO genau aus.
So sollten Sie das Tempo drosseln
Gerade bei Nebel, Schnee und Regen ist es für Autofahrer extrem wichtig, ihr Tempo an die Sichtverhältnisse anzupassen. Dabei können die Leitpfosten am Fahrbahnrand helfen. Auf Autobahnen und Bundesstraßen stehen sie in der Regel im Abstand von 50 Metern.
Ist nur ein Pfosten erkennbar, sollten Sie auf keinen Fall schneller als 50 km/h fahren – auch auf der Autobahn, raten die Experten des TÜV. Bei noch schlechterer Sicht kann selbst dieses Tempo zu schnell sein. Wenn die Sicht 100 Meter weit reicht, gelten 80 km/h als angemessene Obergrenze. Tempo 100 sollte nicht überschritten werden, wenn die Sicht weniger weit als 150 Meter reicht.
Die Empfehlungen auf einen Blick
Sichtweite | Höchsttempo |
---|---|
50 Meter | 50 km/h |
100 Meter | 80 km/h |
150 Meter | 100 km/h |
Wenn die Fahrbahn so schmal ist, dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge gefährden könnten, sind die Regelungen noch strenger. Dann müssen Sie so langsam fahren, dass Sie höchstens die Hälfte der übersehbaren Strecke zum Anhalten bräuchten.
Auf genügend Sicherheitsabstand achten
Tempo drosseln bedeutet gleichzeitig: Sicherheitsabstand erhöhen. Hierzu gibt es eine Faustregel bei schlechter Sicht. Der Abstand zum Vorausfahrenden sollte demnach so groß sein wie die Sichtweite.
Bei Nebel neigen Autofahrer schnell dazu, die entsprechende Beleuchtung anzuschalten. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Nebelschlussleuchte etwa darf erst dann angemacht werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt. Die Nebelscheinwerfer dürfen Sie hingegen nicht nur bei Nebel einschalten, sondern auch, wenn Regen oder Schneefall die Sicht behindert. Welche Beleuchtung bei schlechter Sicht die richtige ist und welche Bußgelder andernfalls drohen, erfahren Sie hier.
Einem Auto mit wenig Abstand zu folgen, ist hingegen eine ganz schlechte Idee. Denn dann bleibt im Notfall nicht genügend Zeit zum Reagieren und zum Abbremsen.
- Straßenverkehrsordnung
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche