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Auto | Rechtsfahrgebot und Spurwechsel: Die 20-Sekunden-Regel für Fahrer


Schnell erklärt
Die 20-Sekunden-Regel: Jeder Autofahrer sollte sie kennen

Von t-online, mab

Aktualisiert am 16.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Trotz Rechtsfahrgebot: Auf Autobahnen darf man auch die übrigen Spuren befahren. Allerdings gilt die 20-Sekunden-Regel.Vergrößern des Bildes
Trotz Rechtsfahrgebot: Auf Autobahnen darf man auch die übrigen Spuren befahren. Allerdings gilt die 20-Sekunden-Regel. (Quelle: imago stock&people)
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Zeit für einen Spurwechsel? Das verrät die sogenannte 20-Sekunden-Regel. So lautet sie.

Wer auf der Autobahn die mittlere Spur blockiert, gefährdet nicht nur den Verkehr, sondern auch sein Punktekonto. Außerdem droht ein saftiges Bußgeld. Aber wann muss man die Spur wechseln? Hier hilft eine einfache Regel – die aber längst nicht jeder Autofahrer kennt.

Was besagt das Rechtsfahrgebot?

Grundsätzlich gilt auf deutschen Straßen zwar das Rechtsfahrgebot: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit", heißt es in § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auf drei- und vierspurigen Autobahnen gibt es allerdings eine Ausnahme.

Dort erlaubt die StVO das "durchgängige Fahren" auf der mittleren Fahrspur, solange "gelegentlich" ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt. Das ist aber kein Freibrief für ständiges Schleichen auf der Mittelspur. Im Gegenteil: Ist der rechte Fahrstreifen frei, wird es Zeit für einen Spurwechsel. Aber wann genau ist das der Fall? Hier hilft die 20-Sekunden-Regel.

Wie lautet die 20-Sekunden-Regel?

Sofern der nächste Überholvorgang bereits absehbar ist, muss ein Autofahrer nicht vorher noch auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Wenn der rechte Fahrstreifen aber vor dem nächsten Überholen absehbar für einen Zeitraum von mehr als 20 Sekunden frei sein wird, muss die Spur gewechselt werden.

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(Quelle: IMAGO/Olaf Döring)

Was gilt in Ortschaften?

Das Rechtsfahrgebot gilt auch innerorts. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 t dürfen auf mehrspurigen Straßen den Fahrstreifen frei wählen. Sie dürfen auch rechts schneller fahren als links (Ausnahme: innerörtliche Autobahnen). Auch bei sehr dichtem Verkehr darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden. Wichtig: Das Gebot gilt auch in Einbahnstraßen und Kreisverkehren.

Wer stattdessen auf der Mittelspur bleibt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer – und muss deshalb mit Konsequenzen rechnen: Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer drohen Bußgelder von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Experten empfehlen daher, auf leeren Autobahnen grundsätzlich möglichst rechts zu fahren und nicht zu früh zum Überholen auszuscheren.

Verwendete Quellen
  • adac.de: Rechtsfahrgebot: Regeln und Ausnahmen
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