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Hohe Bußgelder: Andere Länder, andere Anhänger-Normen


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Bis zu 600 Schweizer Franken
Fremde Länder, fremde Anhänger-Normen

Mario Hommen/sp-x

15.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Vor allem in der Schweiz kann eine falsche Anhängersicherung sehr teuer werden.Vergrößern des Bildes
Vor allem in der Schweiz kann eine falsche Anhängersicherung sehr teuer werden. (Quelle: Hersteller-bilder)

Die Blechlawinen rollen wieder gen Süden. Viele Urlaubsreisende machen sich mit Bootsanhänger oder Caravan auf den Weg zum Ferienort.

In einigen unserer Nachbarländer gelten allerdings spezielle Regeln im Hinblick auf die Anhängersicherung. Wer diese missachtet, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen, warnt der ADAC.

Wichtigster Unterschied betrifft das Sicherungsseil

In Deutschland ist das Sicherungsseil für Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilo erforderlich. Das Drahtseil soll die Bremse auslösen und einen abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stehen bringen. Wo genau es am Pkw angebracht wird, ist hierzulande nicht definiert. Ratsam ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung. Alternativ kann man das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung legen. In Italien gelten vergleichbare Bestimmungen.

In der Schweiz droht extrem hohes Bußgeld

Die Schweizer hingegen verlangen, alle Anhänger – sowohl mit als auch ohne Bremse – zusätzlich durch ein Seil oder eine Kette mit dem Zugfahrzeug zu verbinden. Es reicht aber nicht, die Sicherheitsleine einfach über den Kugelhals zu legen. Vielmehr muss man sie an zusätzlichen Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen anbringen. Wird diese Regel nicht befolgt, ist ein Bußgeld von bis zu 600 Schweizer Franken vorgesehen. Diese Regelung gilt auch in den Niederlanden, wo bis zu 230 Euro Strafe drohen.

Auch in Österreich ist die doppelte Sicherung Pflicht

Für Österreich benötigen alle Anhänger, auch solche unter 750 kg ohne Bremse, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Die Art der Anbringung der Reißleine oder Sicherungskette ist aber nicht definiert. In Österreich reicht es, diese über die Anhängerkupplung zu legen. Ist keine zusätzliche Sicherungsverbindung vorhanden, kann ein Bußgeld bis zu 100 Euro erhoben werden.

Spezialfall Frankreich: automatischer Stillstand gefordert

In Frankreich sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass Anhänger über 750 kg eine Bremsvorrichtung benötigen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers garantiert.

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