Tempolimits für Gespanne Mit dem Wohnwagen im Ausland: Hier gilt Tempo 30
Wie schnell Sie mit einem Wohnwagen-Gespann unterwegs sein dürfen, hängt stark vom jeweiligen Land ab. Diese Tempolimits gelten für Caravans.
Den Wohnwagen an die Anhängerkupplung hängen und los geht es: Urlaub mit dem Caravan bietet viele Freiheiten. Vor der Fahrt sollten Sie jedoch einige wichtige Dinge prüfen – die Checkliste finden Sie hier. Auch auf der Reise selbst sollten Sie sich an bestimmte Regeln halten – beispielsweise an das Tempolimit. In Deutschland sind nach § 3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen regulär bis zu 80 km/h erlaubt, mit einer entsprechenden Genehmigung bis zu 100 km/h (siehe Kasten unten). Und im Ausland?
Dürfen in Deutschland Gespannfahrer innerorts mit Tempo 50 unterwegs sein, liegt die Höchstgeschwindigkeit in Spanien bei einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung bei 30 km/h. Auf Landstraßen sind im Lieblingsurlaubsland der Deutschen maximal 70 km/h erlaubt.
Diese Regelungen gelten im Einzelnen:
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Doch Vorsicht: Je nach Land kann es zusätzliche Ausnahmen geben. Beispiel Schweden, so der Autoclub ACV: "Ungebremste Gespanne, die ein Gesamtgewicht von über 7,5 t haben, dürfen maximal 40 km/h fahren, genauso wie Anhänger unter 7,5 t, insofern das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger die Hälfte des Leergewichts des Pkw übersteigt", heißt es vom Verkehrsclub. In Brüssel gilt innerorts Tempo 30; in Luxemburg darf bei Regen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal mit 75 km/h gefahren werden. Prüfen Sie deshalb im Einzelfall, welche besonderen Zusatzregelungen in Ihrem Urlaubsland gelten.
Dann sind in Deutschland 100 km/h mit Anhängern erlaubt
Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung bereits ab Werk und müssen nicht geprüft werden, informiert der TÜV Nord. Falls Ihr Wohnwagen oder Anhänger noch keine Zulassung hat, gilt: Um einen Anhänger mit 100 km/h fahren zu dürfen, darf Ihr Pkw eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Zudem muss Ihr Auto mit ABV (Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet sein und der Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
Weitere technische Voraussetzungen: Die Anhängerreifen sind jünger als sechs Jahre, sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L. Zudem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
Für eine Zulassung lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen prüfen und bestätigen. Dann gibt es den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend geändert.
Wichtig auch: Ermitteln Sie vor einer Fahrt das Gesamtgewicht Ihres Gespanns. Dafür addieren Sie das Eigengewicht des Wohnwagens mit dem Gewicht des Zugfahrzeuges und der Beladung. Wie schwer die Fahrzeuge sind, steht in den Papieren. Ratsam ist es, vor Abfahrt eine öffentliche Waage aufzusuchen, beispielsweise bei Prüfstellen, Recyclinghöfen oder Baumärkten. In manchen Ländern benötigen Sie diesen Wert, um Ihr Gespann beispielsweise zu parken.
- pincamp.de: "Wichtige Verkehrsbestimmungen für Wohnwagengespanne – Tempolimit"
- tuev-nord.de: "100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger"
- Mit Material der Nachrichtenagentur SP-X
- acv.de: "Wohnwagen fahren: Die wichtigsten Regeln in Europa"