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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Autofahren Benzinpreis: Wie setzt er sich zusammen?
Bei der Zusammensetzung des Benzinpreises spielen Steuern, Herstellungs- und Transportkosten sowie Rohölpreise eine Rolle. Auch der Wettbewerb beeinflusst den Preis. Der Großteil des Geldes geht dabei an den Staat.
Zusammensetzung des Benzinpreises
Der Preis für einen Liter Benzin setzt sich laut dem Mineralölwirtschaftsverband aus folgenden Faktoren zusammen: Für einen Liter Superbenzin entfielen im Juli 2012 zum Beispiel 59,77 Cent auf den Einkaufspreis, 65,45 Cent auf die Mineralöl- sowie 25,95 Cent auf die Mehrwertsteuer. Ein Deckungsbeitrag von 11,37 Prozent umfasst Kosten für Transport, Lagerung, Verwaltung sowie Vertrieb. Hier erhält also auch der Tankwart seinen Anteil. Zusammengerechnet ergeben diese vier Kostenfaktoren in dem Beispiel einen Endpreis von 162,54 Cent an der Tankstelle. Die Zusammensetzung des Preises besteht also größtenteils aus Steuern. So gingen hier bei einem Liter Superbenzin insgesamt 91,40 Cent an den Staat.
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Wettbewerb bestimmt Endpreis
Die Zusammensetzung des Benzinpreises unterliegt generell dem Wettbewerb. Dieser bestimmt letztendlich Preis an der Tankstelle. Denn "Kraftstoffpreise sind Marktpreise", so der ADAC. Durch lokale Märkte in unterschiedlichen Regionen können daher Preisunterschiede von bis zu zehn Cent entstehen. Hierfür ist auch die Preispolitik sogenannter freier Tankstellen verantwortlich. Diese können durch ein günstiges Angebot maßgeblich die Preisbildung in der Region beeinflussen und preiswertere Tendenzen bewirken.
Sprechen sich Mineralölkonzerne ab?
Den größten Marktanteil haben jedoch bundesweit die Konzerne, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" auf Grundlage eines vom Bundeskartellamt vorgelegten Berichtes. Aral (BP), Jet, Shell, Esso und Total lauten die Namen der fünf großen Mineralölkonzerne Deutschlands. Häufig stehen sie in der Kritik, sich bei der Zusammensetzung des Benzinpreises untereinander abzusprechen – dies wäre illegal. Das Bundeskartellamt konnte solche Vorgänge jedoch auch nach einer Untersuchung nicht beweisen. Die Konzerne verpflichten allerdings ihre Tankstellenwärter, die Preise der Konkurrenz elektronisch an das eigene Unternehmen zu melden. So können diese reagieren und ihre Preise entsprechend anpassen. Das ist wiederum völlig legal, wie das Bundeskartellamt weiter ausführt.