BGH-Urteil VW-Abgasskandal: Neuwagen-Käufern steht Restschadenersatz zu
Karlsruhe (dpa) - Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen
Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können
trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.
Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann
Volkswagen zur Zahlung von sogenanntem Restschadenersatz verpflichtet
sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der Karlsruher
Bundesgerichtshof (BGH) am Montag urteilte. (Az. VIa ZR 8/21 u.a.)
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entschieden in zwei
Fällen aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, dass VW nicht nur den
reinen Gewinn aus dem Verkauf herausgeben muss. Stattdessen läuft es
wie beim eigentlichen Schadenersatz: VW muss den Kaufpreis
größtenteils zurückerstatten. Dafür muss der Kunde sein Auto hergeben
und sich die damit zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.
Ob sich eine Klage auf Restschadenersatz lohnt, hängt also stark
davon ab, wie intensiv der Diesel gefahren wurde und ob man sich
überhaupt von dem Auto trennen möchte. Die Frist dafür beträgt zehn
Jahre ab Kauf. Eine Klage kommt also auch nur noch für
Diesel-Besitzer infrage, die ihr Auto zwischen Februar 2012 und
September 2015 erworben haben. Damals kam der Skandal ans Licht.
Bei Gebrauchtwagen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf
Restschadenersatz, wie der BGH vor eineinhalb Wochen entschieden hat.