Gesetz der Straße Mit Handy am Steuer: Handyspange als Ausrede
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer am Steuer Elektronikgeräte wie etwa ein Mobiltelefon in die Hand nimmt, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.
Eine erfundene Handyspange als Ausrede hilft nicht weiter. Das zeigt ein Urteil (Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20) des Amtsgericht Frankfurt am Main, auf das dieArbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtdes Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Handy am Ohr - gehalten von einer Spange?
Ein Mann wurde wegen Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert. Die verbotene Nutzung sollte durch ein Blitzerfoto nachgewiesen werden. Er behauptete allerdings, das Handy gar nicht selbst mit der Hand gehalten, sondern eine sogenannte Handyspange genutzt zu haben. Diese halten das Gerät mit einem Gestell am Kopf. Das darin verankerte Mobiltelefon hätte er lediglich angedrückt. Die Sache ging vor Gericht.
Das hatte keinen Erfolg. Denn das Foto zeigte eindeutig, dass der Mann die Handyspange lediglich als bloße Schutzbehauptung ins Feld führte. Denn das Gericht konnte diese nicht auf dem Foto erkennen. So fehlten quer über den Kopf laufende Spangen ebenso wie ein Halteknopf.
Spange hin oder her: Anfassen verboten
Auch umschloss der Mann auf dem Foto den Rand des Telefons mit den Fingern. Daher ging das Gericht davon aus, dass der Mann das Mobiltelefon vollständig hielt und er keine Handyspange benutzt. Der Mann musste die Geldbuße zahlen.
Auf die Frage, ob das Benutzen eines Mobiltelefons in einer solchen Spange grundsätzlich gegen das Handyverbot verstieß, musste das Gericht nicht eingehen, da eine solche Einrichtung nicht auf dem Foto zu sehen war.
Aus Sicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte spricht vieles dafür, die Sprachfunktion verwenden zu können: "Es gibt gute Argumente dafür, das Handy in einer solchen Spange mittels Sprachsteuerung nutzen zu dürfen, sofern der Fahrer vom Verkehrsgeschehen nicht abgelenkt wird", so Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.