Aktuelles Urteil Drogen am Steuer: Wann der Führerschein sofort weg ist
Wer Drogen probiert, kann die Fahrerlaubnis verlieren. Spielt dabei eine Rolle, ob man im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat? Eine Gerichtsentscheidung gibt Aufschluss.
Wer Kokain konsumiert, riskiert seinen Führerschein. Es reicht schon aus, harte Drogen nur einmal zu nehmen und auch unabhängig davon, ob die Person dann berauscht fährt.
Der Konsum muss also nicht im Zusammenhang mit Autofahren erfolgt sein. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az: 1 L 3223/21.TR) aufmerksam.
Kokain und THC nachgewiesen
In dem verhandelten Fall wurde während einer Unfallaufnahme bei dem Fahrer der Konsum von Kokain und THC festgestellt. Daraufhin erkannte die Fahrerlaubnisbehörde dem in Deutschland wohnenden Mann das Recht ab, seinen ausländischen Führerschein in Deutschland zu nutzen.
Dagegen legte der Fahrer Widerspruch ein und beantragte ein Eilverfahren. Er begründete dies damit, dass es wohl zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von Kokain gekommen sein müsse, da er das Glas sowie die Tabakblätter eines Bekannten mitbenutzte.
Häufigkeit spielt keine Rolle
Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht. Die Blutprobe habe gezeigt, dass der Antragsteller nicht nur geringe Mengen unbewusst eingenommen hatte. Er habe sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen.
Steht die Einnahme harter Drogen fest, sei eine Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Es reicht aus, wenn im Körper einmalig harte Drogen nachgewiesen werden. Häufigkeit und Höhe des Konsums harter Drogen sowie die Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand spielen dafür keine Rolle.
- Nachrichtenagentur dpa