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Kfz-Versicherung wechseln: Wann sich der Wechsel lohnt | Geld sparen


Tarife optimieren und sparen
Wann sich der Wechsel Ihrer Auto-Versicherung wirklich lohnt

Von dpa-tmn, t-online, mab

Aktualisiert am 14.11.2022Lesedauer: 5 Min.
Einen Wechsel zu prüfen kann sich lohnen: Bei der Kfz-Versicherung lässt sich unter Umständen eine Menge Geld sparen.Vergrößern des BildesEinen Wechsel zu prüfen kann sich lohnen: Bei der Kfz-Versicherung lässt sich unter Umständen eine Menge Geld sparen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Jedes Auto muss versichert werden. Wie viel das kostet, haben Kfz-Halter selbst in der Hand. Mindestens einmal im Jahr bietet sich die Möglichkeit, den Tarif zu optimieren und gegebenenfalls den Versicherer zu wechseln.

"Eine Kfz-Versicherung kann immer zum Ende ihres individuellen Versicherungsjahres gewechselt werden, das ist bei den meisten Kfz-Versicherungen auch gleichzeitig der Jahreswechsel", sagt Gerrit Reichel vom Automobil Club Verkehr (ACV).

Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Autofahrer sollten sich daher den 30. November rot im Kalender anstreichen. "Das ist der Termin, bis zu dem die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein muss", sagt Reichel. Daneben haben Versicherungsnehmer aber unter gewissen Umständen auch die Möglichkeit, außerhalb der normalen Kündigungsfrist zu wechseln.

"Bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherte immer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Das geht auch dann noch, wenn die neue Beitragsrechnung erst Mitte Dezember kommt", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Auch bei einem Schaden oder einer Fahrzeugabmeldung kann die Versicherung sofort gewechselt beziehungsweise beendet werden. Das Einsparpotenzial ist groß.

Je nach Art der Versicherung können weitere anerkannte Gründe für eine Sonderkündigung hinzukommen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann es etwa aufgrund einer besonderen Lebenssituation geben: Doppelversicherung, Todesfall oder Fahrzeugwechsel.

Wie viel Geld kann ich durch Wechseln sparen?

Die Zeitschrift "Finanztest" hat bei einem aktuellen Vergleichstest für eine Familie beim Kfz-Haftpflichtschutz eine Tarifspanne zwischen 214 und 600 Euro im Jahr ermittelt. Grundsätzlich beeinflussten sehr viele Faktoren den Preis für die Versicherung, erklärt Lena Sington von "Finanztest". "Das fängt bei Fahrzeugalter und -modell an und hört bei den unfallfreien Jahren auf."

"Ganz erheblich wird der Preis auch vom Fahrerkreis beeinflusst, also wie viele Personen das Fahrzeug nutzen. Das fällt deutlich mehr ins Gewicht als etwa die Kilometerleistung im Jahr oder ein Garagenstellplatz", sagt die Expertin.

Wie stark sich einzelne Komponenten auf den Preis der Police auswirken, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Welche Leistungen brauche ich und welche nicht mehr?

Elke Weidenbach rät dazu, sich vor einem Wechsel genau zu überlegen, welchen Umfang der Versicherungsschutz haben soll und worauf auch verzichtet werden kann. "Gerade beim Kaskoschutz lohnt es sich zu überlegen, ob nur noch die Teilkaskoversicherung benötigt wird oder ob es eine Vollkaskoversicherung sein muss. Häufig, aber nicht immer, sind die Beitragsunterschiede groß."

Auch Angebote wie Rabattschutz seien mit Vorsicht zu genießen, gerade bei einem Versicherungswechsel. "Damit gewährt die Versicherung zwar einen Kracher frei und stuft den Versicherungsnehmer nicht hoch", sagt Weidenbach. "Wer jedoch anschließend die Versicherung wechselt, wird beim neuen Anbieter trotzdem schlechter eingestuft, denn dann wird die Rückstufung berücksichtigt." Eine Rabattschutzklausel könne immer nur beim aktuellen Versicherer angewendet werden, nicht aber bei einem Versicherungswechsel.

"Allerdings kann es sich lohnen, beim neuen Anbieter nachzufragen, unter welchen Bedingungen man dennoch in der alten Klasse bleiben kann", sagt Lena Sington. Etwa mit dem Abschluss eines neuen Rabattschutzes.

Welche Leistungen sollte die neue Kfz-Versicherung beinhalten?

Penibel gilt es zu prüfen, ob alle weiterhin gewünschten Komponenten auch in einer neuen, etwa günstigeren Police auftauchen. Unter anderem rät die Stiftung Warentest zu mindestens folgenden Bestandteilen: Bei der Kfz-Haftpflicht sollte die Deckungssumme 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro Maximaldeckung pro geschädigter Person betragen.

Bei einer Kaskoversicherung sollte es keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit geben. Und der Wildunfallschutz greift am besten nicht nur bei Haarwild, sondern idealerweise bei Tieren aller Art. Die Teilkasko sollte nicht nur die direkten Schäden von Marderbissen abdecken, sondern auch Folgeschäden mit mindestens bis zu 5.000 Euro. Bei einer Vollkasko sinnvoll: Neupreiserstattung für mindestens 12 Monate.

Zusätzlich raten Experten zu einer sogenannten "Mallorca-Police". Diese Erweiterung der Haftpflicht schützt, wenn Kunden einen Mietwagen im Ausland steuern.

Wer schon lange versichert ist, hat im alten Vertrag oft einen sogenannten Rabattretter ohne Aufpreis inklusive. Man wird dann nicht sofort beim ersten Schaden zurückgestuft. Neue Verträge bieten unter individuellen Voraussetzungen stattdessen meist gegen Aufpreis von etwa 20 bis 30 Prozent einen Rabattschutz. Der erlaubt oft einen Schaden pro Jahr, ohne in eine schlechtere Klasse zu rutschen.

Wichtig: Unbedingt beim neuen Anbieter klären, ob diese Klasse auch beim Wechsel erhalten bleibt. Denn meist werde so eingestuft, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben, so "Finanztest".

Wer zusätzlich sparen will, kann die Rechnung auf einmal zahlen. Die Ersparnis betrage da oft 5 Prozent gegenüber vierteljährlicher und 3 Prozent gegenüber halbjährlicher Zahlweise. Auch ein Bankeinzug kann gegenüber Überweisungen noch etwas sparen. Und für E-Autos bieten die Unternehmen mittlerweile oft eigene Verträge.

Was sollte ich vor dem Wechsel vergleichen?

Wer wechseln und sparen will, sollte vorher gut vergleichen. "Das geht schnell und einfach über Vergleichsportale. Man sollte sich aber die Mühe machen, hier das Suchprofil mit allen Details anzupassen, um wirklich ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten", sagt Gerrit Reichel. Die Option Neuwertentschädigung etwa lohne sich nur, wenn ein neues Fahrzeug versichert werde.

Bei der Haftpflicht wiederum sollten Kunden darauf achten, dass die Deckungssumme nicht gerade am unteren Ende liegt. Üblich sei heute die besagte Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, so Reichel. Aber auch Versicherungsvermittler vor Ort können gute Preise bieten.

"Hat der Vermittler etwa durch Flottenversicherungen hohe Rabatte beim Versicherer ausgehandelt, kann er diese gegebenenfalls auch an Privatkunden weitergeben", sagt Weidenbach. Der Vorteil für manche Kunden sei zudem, dass es dort im Schadensfall meist einen direkten Ansprechpartner gebe.

Wie kann ich die Kfz-Versicherung online wechseln?

Ob online oder offline: Immer, wenn ein Vermittler ins Spiel kommt, wird auch eine Provisionszahlung von der Versicherung an den Makler fällig. Das macht die Versicherung teurer.

"Es kann sich daher durchaus lohnen, online den Vertragsabschluss über einen Direktversicherer zu prüfen", sagt Weidenbach. Völlig unabhängig arbeite der Vergleichsrechner von Stiftung Warentest. Auch die Verbraucherzentralen bieten Hilfen.

Weiteres Einsparpotenzial steckt in den Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Unfallfreie Jahre werden über die Einstufung in eine SF-Klasse dokumentiert.

"Wer viele Jahre unfallfrei fährt und einen älteren Vertrag hat, ist in der SF-Staffel möglicherweise schon bei SF 35 und damit am Ende angekommen", sagt Sington. "Hier kann es sich lohnen, nach einem neuen Vertrag mit längerer SF-Staffel zu fragen, etwa bis SF 50." Hier gibt es aber keine einheitliche Regelung unter den Versicherungen.

Wie viele Klassen werde ich zurückgestuft?

Auch die Rückstufung in der SF-Klasse nach einem Schadensfall ist nicht einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es hier sowohl zwischen den Versicherungen als auch zwischen den Tarifen: "Generell gilt, dass in Basistarifen die Rückstufung oft strenger und härter ist als in Komfort- oder Premiumtarifen", sagt Sington. Um wie viele SF-Klassen nach einem Schadensfall tatsächlich zurückgestuft wird, können Kunden in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen.

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Wer die Versicherung wechseln will, sollte dies in jedem Fall selbst in die Hand nehmen und die Kündigung nicht dem neuen Versicherer überlassen. "Auch sollte zuerst die neue Police unterschrieben sein, bevor der alte Vertrag gekündigt wird. Nur so ist ein kontinuierlicher Versicherungsschutz garantiert", sagt Reichel.

Die Kfz-Zulassungsstelle muss der Versicherte übrigens nicht informieren. "Das übernehmen automatisch die Versicherer", sagt Reichel. "Sowohl bei einer Kündigung als auch bei einem Neuabschluss."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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