t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

Auto: Neue Verkehrsregeln für Fahrer ab 28. April – diese Bußgelder drohen


Schutz für Radler
Neue Verkehrsregeln für Autofahrer treten in Kraft

Von dpa
Aktualisiert am 25.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Neue Verkehrsregeln: Neben dem Schutz für Radler gibt es künftig auch Vorteile für Carsharing.Vergrößern des Bildes
Neue Verkehrsregeln: Neben dem Schutz für Radler gibt es künftig auch Vorteile für Carsharing. (Quelle: MagicBones/getty-images-bilder)
News folgen

In der kommenden Woche müssen Autofahrer mit Neuerungen im Straßenverkehr rechnen. Besonders Fahrradfahrer sollen dadurch besser geschützt werden. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.

Für Autofahrer gelten ab dem 28. April 2020 strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagt.

"Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing – also gemeinsam benutzte Autos – und Autos mit Elektro-Antrieb.

Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter – bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website