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Novelle der StVO: Kennen Sie diese neuen Verkehrsschilder?


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Änderung der StVO
Kennen Sie schon diese neuen Verkehrsschilder?


Aktualisiert am 11.03.2020Lesedauer: 3 Min.
Zweiräder zu überholen ist hier verboten: Neue Verkehrsregeln sollen das Radfahren sicherer machen.Vergrößern des Bildes
Zweiräder zu überholen ist hier verboten: Neue Verkehrsregeln sollen das Radfahren sicherer machen. (Quelle: BASt)
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Höhere Bußgelder, strengere Punkteregelung: Demnächst tritt eine ganze Reihe geänderter Verkehrsregeln in Kraft. Außerdem gibt es dann auch neue Verkehrsschilder, die Sie unbedingt beachten sollten.

Härteres Vorgehen gegen Auto-Angeber, empfindliche Strafen für Blockierer der Rettungsgasse und mehr Sicherheit für Radfahrer: Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht viele Vergehen deutlich teurer als bisher. Sie soll den Verkehr sicherer machen und mehr Autofahrer zum Umsteigen aufs Fahrrad motivieren. Dazu werden auch neue Verkehrsschilder eingeführt. Hier sind die Änderungen im Überblick.

Radverkehr

Das Radfahren soll attraktiver werden. Unter anderem wird die Grünpfeil-Regelung geändert: Sie gilt künftig auch für Radfahrer, die von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen möchten. Dafür ist ein spezielles Grünpfeilschild geplant.

Wer Radfahrer überholen will, muss künftig vorsichtiger sein: Innerorts gilt dann ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es zwei Meter Abstand. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. Künftig kann außerdem ein neues Schild darauf hinweisen, wenn das Überholen von Zweirädern komplett verboten ist.

Einen Fahrrad- oder Gehweg zu blockieren, wird deutlich teurer: Das Bußgeld steigt von 15 auf 100 Euro. Das gilt auch für unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe.

Bei schwereren Verstößen kommt ein Punkt in Flensburg hinzu – etwa wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden oder wenn Sie länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parken.

Wenn es möglich ist, sollen Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer geöffnet werden. Außerdem könnte es künftig mehr spezielle Fahrradzonen geben.

Ausdrücklich dürfen Radler künftig nebeneinander fahren – sofern sie dabei niemanden behindern. Sie müssen also Autos ausreichend Platz zum Überholen lassen.

Wer beispielsweise in einem Lastenrad mitfährt, durfte bislang nicht älter als sieben Jahre sein. Diese Grenze ist nun komplett aufgehoben. Für Fahrer, die jemanden auf dem Rad mitnehmen wollen, gilt jedoch weiterhin: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Auto-Poser

Blendende Folierung, ohrenbetäubende Abgasanlagen: Angeber-Fahrten, die unnötigen Lärm und Abgase verursachen, und das unnütze Hin- und Herfahren können ein Bußgeld von bis zu 100 Euro nach sich ziehen.

Wenn die Polizei am Auto unerlaubte Umbauten findet, kann es noch deutlich unangenehmer werden (Beschlagnahmung, Anzeige). Das ist aber schon heute der Fall.

Rettungsgassen

Bundesweites Kopfschütteln über diesen Autofahrer: Im Stau nach einem Unfall verliert ein Mann die Geduld. Er wendet und befährt die Rettungsgasse – in falscher Richtung.

Zuletzt waren immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, etwa weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten oder Schaulustige das Durchkommen behinderten und die Retter teils sogar beschimpften. Deshalb wird nun härter durchgegriffen.

Wenn Sie die Rettungsgasse befahren oder gar nicht erst eine Gasse bilden, drohen ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wie Sie die Rettungsgasse richtig bilden, erfahren Sie hier.

Tempoverstöße

Mit Bleifuß hinein ins Fahrverbot: Ein ganzer Monat ohne Führerschein – künftig genügt dafür innerorts eine Tempoüberschreitung von 21 km/h. Hinzu kommen 80 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg (außerorts: ab 26 km/h, 95 Euro Geldbuße).

Abbiegen

Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 3,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.

Parken

Einen Schwerbehinderten-Parkplatz unerlaubt zu nutzen, kostet künftig 55 Euro (bisher 35 Euro). Das gilt auch, wenn Sie unerlaubt einen Parkplatz für Elektroautos nutzen.

Blitzer-Apps

Bislang waren sie eine rechtliche Grauzone: Blitzer-Warner auf dem Smartphone oder im Navigationssystem. Künftig werden sie ausdrücklich verboten. Wer dennoch während der Fahrt die App nutzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wann die neuen Regeln gelten

Die Bundesregierung will die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden. Am Tag nach der Verkündung treten die Änderungen in Kraft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Bundesanstalt für Straßenwesen
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