Musterklagen für zulässig erklärt Erste Entscheidung im Prozess gegen VW gefallen
Gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals hat heute der Mammutprozess gegen den Volkswagen-Konzern begonnen. 470.000 Dieselfahrer versuchen per Musterklage, ihre Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen
Heute hat im VW-Diesel-Skandal die Verhandlung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) begonnen. In diesem Fall sind Verbraucherschützer stellvertretend für einzelne Betroffene vor Gericht gezogen. Der vzbv setzt sich für einzelne Dieselfahrer ein – er tritt am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig daher als Musterkläger auf. Bei der Frage, ob Volkswagen die betroffenen Autokäufer überhaupt zu entschädigen hat, ist bereits eine erste Entscheidung gefallen – die Musterklagen wurden zugelassen.
VW sieht Verbraucher im Unrecht
Die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren verlegten die Richter wegen des erwarteten großen Andrangs in die Braunschweiger Stadthalle. Etwa 470.000 Dieselkunden haben sich der Musterklage angeschlossen. Der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, sieht sie im Recht: "Unserer Meinung nach hat Volkswagen betrogen und muss deshalb zur Rechenschaft gezogen werden." VW argumentiert dagegen: "Aus unserer Sicht haben die Kunden keinen Schaden erlitten, da alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden können und sicher sind."
Rückblick VW-Dieselskandal
Im September 2015 hatte der Hersteller nach Prüfungen von Behörden und Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests.
Viele Kunden fühlen sich geprellt, auf dem Gebrauchtwagenmarkt ging der Wert von Dieselfahrzeugen rapide zurück. Auch im Rahmen von Tausenden individuellen Klagen verlangen Käufer Schadenersatz, die meisten Einzelurteile gingen bisher allerdings zugunsten von VW aus.
Die Verbraucherzentralen ziehen nun stellvertretend vor Gericht und tragen auch das Prozesskosten-Risiko. Sie sind der Meinung, dass VW seine Kunden mit der Manipulation der Abgasreinigung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz konnten sich Dieselbesitzer in ein Klageregister eintragen.
Zulässigkeit der Klageanträge wurde geprüft
Beim ersten Termin am Montag, den 30. September 2019, wurde zunächst die Zulässigkeit der Klageanträge geprüft, erläuterten die Anwälte. Das OLG Braunschweig hat die Musterklage Hunderttausender Verbraucher nun gegen den VW-Konzern angenommen. "Der Senat hält die Musterfeststellungsklage für zulässig", hieß es.
Bei dem Verfahren in Braunschweig geht es erst einmal nur darum, ob VW unrechtmäßig gehandelt hat. Individuelle Ansprüche müssten die Kunden dann mit dem Musterurteil in der Tasche in eigenen Verfahren durchsetzen. Die Musterklage umfasst nur folgende Marken:
- VW
- Audi
- Seat
- Skoda
Die Klage betrifft Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf betroffen waren.
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Der vzbv appellierte an den Konzern, sich seiner Verantwortung zu stellen. "Geschieht dies nicht, hätte das Unternehmen die letzte Chance verspielt, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen", sagte Müller. Nach Einschätzung von Volkswagen dürfte das Verfahren einschließlich einer möglichen Überweisung zum BGH nach Karlsruhe mindestens vier Jahre dauern.
- Nachrichtenagentur dpa