"Eine wirklich gute Nachricht" BGH: Abschalteinrichtung ist Mangel – gute Nachricht für VW-Käufer
Ganz schlechte Nachrichten für Volkswagen – und gute für die Fahrer eines Schummel-Diesels: Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt.
Anlass für die Mitteilung ist die kurzfristige Absage einer Verhandlung am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Dieser Termin ist laut BGH aufgehoben. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, weil sich die Parteien verglichen hätten.
Kläger erhielt Geld
Zuvor hatte auch der BGH-Anwalt des Klägers, Siegfried Mennemeyer, dem "Tagesspiegel" gesagt, dass man sich verglichen habe. Das bedeutet, dass der Kläger Geld bekommen hat. Verbraucheranwälte werfen den Autokonzernen vor, gezielt Vergleiche zu schließen, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden. Mit dem Rückzieher wird das vorinstanzliche Urteil des Bamberger Oberlandesgerichts rechtskräftig. Dort war der Kläger unterlegen.
Der Mann wollte erreichen, dass sein Autohändler einen kurz vor Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 neu gekauften VW Tiguan zurücknimmt und ihm dafür ein anderes Auto ohne das Problem gibt. Das wurde von den Gerichten mit der Begründung abgewiesen, dass der Fahrzeugtyp so nicht mehr hergestellt wird. Es sei deshalb gar nicht möglich, ein gleichartiges und gleichwertiges Auto zu liefern.
BGH: Gerichtsentscheid war fehlerhaft
Der BGH hält auch diese Einschätzung laut Mitteilung für fehlerhaft. Der Verkäufer könne eine Ersatzlieferung nur im Einzelfall verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig wären.
Ende 2018 hatte der BGH schon einmal eine für Januar angesetzte Verhandlung über eine Dieselklage absagen müssen. Auch in diesem Fall hatte der klagende Käufer seine Revision zurückgenommen.
Verbraucherschützer: BGH-Mitteilung "wirklich gute Nachricht"
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) über die BGH-Mitteilung zu t-online.de: "Der Bundesgerichtshof hat heute deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Dieselfahrzeug einen Sachmangel darstellt." Zwar war in diesem Fall nicht der Autobauer selbst beklagt, sondern ein Händler. Dennoch habe die Einschätzung des BGH auch für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands eine Signalwirkung. "Denn es ist nun klar, dass auch nach höchstrichterlicher Auffassung die Verwendung der Abschalteinrichtung nicht hinzunehmen ist", sagt Müller. "Vor allem ist zu begrüßen, dass die Strategie von Volkswagen nicht erfolgreich war, eine inhaltliche Positionierung des BGH durch einen Vergleich zu verhindern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die heutige Mitteilung des BGH eine wirklich gute Nachricht."
Die Stellungnahme des Volkswagen-Konzerns geht erwartungsgemäß in die entgegengesetzte Richtung: Aufgrund der BGH-Äußerung seien keine Rückschlüsse zu Erfolgsaussichten derartiger Klagen möglich. Erst recht ließen sich daraus keine Folgerungen für die Erfolgsaussichten von Klagen gegen Volkswagen AG ziehen, meint der Autokonzern.
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Nach Angaben von Volkswagen sind derzeit in Deutschland etwa 50.000 Kundenklagen anhängig, die die Volkswagen AG, eine Konzerngesellschaft oder einen Händler betreffen. 14.000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen, mehrheitlich im Sinne des Konzerns.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche