Das steckt dahinter Tesla verbietet Weiterverkauf von Cybertruck
Bei seinem neuen Elektro-Pick-up, dem Cybertruck, greift Tesla zu einer eher drastischen Maßnahme. Was hinter dem Weiterverkaufsverbot steckt.
Wer in den USA einen Cybertruck von Tesla vorbestellt, bekommt in den Vertragsunterlagen eine klare Ansage: Wenn das Unternehmen den leisesten Verdacht hat, dass der sehr speziell designte Pick-up für einen schnellen und gewinnbringenden Wiederverkauf gedacht ist, kann Tesla den Vertrag rückabwickeln. Ein Jahr lang muss das Fahrzeug mindestens beim Käufer bleiben, sonst ist mit harten Konsequenzen zu rechnen.
Tesla droht, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um die Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug zu verhindern. Oder man verlange "einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50.000 Dollar oder des als Gegenleistung für den Verkauf oder die Übertragung erhaltenen Wertes", schreibt das Unternehmen auf seiner Website. Über diesen Passus berichtet Nutzer Matthew Donegan-Ryan auf X, vormals Twitter:
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Mondpreise sollen verhindert werden
Der Grund für diesen harschen Tonfall: Nach etlichen Verzögerungen werden Ende November die ersten Cybertrucks ausgeliefert. Die Nachfrage ist hoch, die Produktionskapazitäten sind begrenzt. 100.000 Autos sollen im kommenden Jahr von den Bändern rollen und von ihren neuen Besitzern tatsächlich gefahren werden: Um zu verhindern, dass einzelne Käufer ihre Bestellung nur als Spekulationsobjekt zur persönlichen Bereicherung nutzen, ergreift der Autohersteller diese Maßnahme. Astronomisch hohe Preise und ein Graumarkt sollen damit nicht zustande kommen.
Außerdem dürfte Tesla die Publicity durch das Verbot durchaus recht sein.
Tesla ist mit einem solchen Vergehen nicht allein: Ford knüpfte den Verkauf des seinerzeit neuen GT 2016 an mehrere Bedingungen. Unter anderen behielt sich das Unternehmen vor, die Käufer selbst auszuwählen und verlangte zudem, dass der Supersportwagen für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert werden darf.
Verkauf im ersten Jahr nur mit Teslas Erlaubnis
Wer seinen Cybertruck trotzdem vor Ablauf der Jahresfrist loswerden möchte, muss sich direkt an Tesla wenden: Der Hersteller hat dann das Vorkaufsrecht. Von dem ursprünglichen Kaufpreis werden in diesem Fall 25 US-Cent pro gefahrene Meile und Reinigungskosten abgezogen. Die Klausel bezieht sich in den Unterlagen ausschließlich auf den Cybertruck – das Portal "Winfuture" berichtet allerdings, dass ähnlich Klauseln auch in den Kaufverträgen von Model 3 und Model Y zu finden sind.
- winfuture.de: "Tesla Cybertruck setzt auf Verkaufsverbot im ersten Jahr nach Lieferung"
- Beitrag auf X von @MatthewDR
- chip.de: "Tesla verbietet Weiterverkauf des Cybertrucks im ersten Jahr: Das ist der Grund"