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Bei Bombenalarm haften Kofferbesitzer


Herrenloses Gepäck
Bei Bombenalarm haften Kofferbesitzer

"Lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt!" Trotz solcher Durchsagen werden immer wieder Koffer oder Taschen irgendwo vergessen. Manchmal ist auch ein "Scherzkeks" am Werk. Egal, was dahintersteckt: Der Polizei bereitet es auf jeden Fall Arbeit. Für entstandenen Schaden muss im Zweifel der Kofferbesitzer haften.

23.03.2017|Lesedauer: 2 Min.
dpa, hs
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Jeden Tag ein Polizeieinsatz

Wie oft die Polizei wegen verdächtiger Gegenstände alarmiert wird, ist statistisch nicht erfasst. "Aber es kommt mit Sicherheit jeden Tag vor", meint Jens Flören, Sprecher der Bundespolizei. Auffällig sei: Nach einem Großeinsatz mit breiter Medienberichterstattung – wie bei dem Terroralarm in einem Essener Einkaufszentrum – häufen sich stets die Fälle. "Dann sind viele Menschen sensibilisiert und achten eher auf verdächtige Gegenstände – was wir natürlich begrüßen", sagt Flören.

Ein verdächtiger Koffer wird von einem Bombenentschärfer untersucht.Vergrößern des Bildes
Ein verdächtiger Koffer wird von einem Bombenentschärfer untersucht (Quelle: Marijan Murat/dpa-bilder)

Nachahmer platzieren Attrappen

Die Kehrseite sei allerdings, dass sich vermeintliche Scherzkekse nach so einem Großereignis oft besonders ermuntert fühlten, auch einmal einen Polizeieinsatz zu provozieren. So fänden die Ermittler manchmal leere Gepäckstücke – oder aber Koffer mit "recht merkwürdigem Inhalt" oder gar Attrappen. "Da liegt dann der Verdacht nahe, dass jemand den Koffer absichtlich dort platziert hat, um zu schocken und sehen, was passiert", sagt Flören. Allerdings sei es schwer, den Täter ausfindig zu machen und ihm das nachzuweisen.

Koffer werden häufig einfach vergessen

In den meisten Fällen jedoch sei herrenloses Gepäck vom Besitzer schlichtweg vergessen oder unbedarft "nur mal kurz abgestellt" worden – nach dem Motto: "Das schwere Ding nehm ich jetzt nicht mit rein in die Bäckerei, ich bin ja sofort wieder da." Manchmal waren auch Diebe am Werk, die ein gestohlenes Gepäckstück nach Wertgegenständen durchsucht und es dann zurückgelassen haben. So hatte vor einigen Jahren ein Kofferdieb ein Chaos am Düsseldorfer Flughafen verursacht: Der drittgrößte deutsche Airport wurde geräumt, rund 140 Flüge fielen aus.

Wenn nötig, dann wird gesprengt

"Im Zweifel gehen wir auf Nummer sicher", erläutert Dirk Weber von der Polizei in Köln. "Sobald eine Gefahr nicht auszuschließen ist, sperren wir den Bereich ab und alarmieren die Entschärfer." Die Spezialisten – je nach Zuständigkeit von Bundespolizei oder Landeskriminalamt (LKA) – untersuchen den verdächtigen Gegenstand, zum Beispiel mit Hilfe von Röntgengeräten, Sprengstoffhunden oder ferngesteuerten Robotern. "Entweder der Gegenstand entpuppt sich als harmlos, oder er wird unschädlich gemacht", sagt LKA-Sprecher Frank Scheulen in Düsseldorf. Wenn nötig, wird er an Ort und Stelle gesprengt.

Kofferbesitzer haften

Die Folgen eines Polizeieinsatzes können den Verursacher teuer zu stehen kommen. Zivilrechtlich sind Schadenersatz-Klagen möglich. "Die Sperrung eines Bahnhofes und das Umleiten von Zügen verursachen erhebliche Kosten", sagt zum Beispiel eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB). "Wenn der DB ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, prüfen wir in jedem Einzelfall die Forderung von Schadenersatz." Bei vorsätzlichem Handeln droht dem Täter zudem eine Strafanzeige.

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