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Ferienwohnung verlassen: Was vor der Abreise wichtig ist


Ärger vermeiden
Ferienwohnung verlassen: Was vor der Abreise wichtig ist

Wenn Sie nach einem erholsamen Urlaub Ihre Ferienwohnung verlassen, dann sollten Sie rücksichtsvoll und sorgfältig beim Hinterlassen des Feriendomizils umgehen. Wichtig ist, dass die Ferienwohnung sauber ist. Sonst droht Ihnen Ärger mit dem Vermieter. Worauf es beim Verlassen der Wohnung sonst noch ankommt, erfahren Sie hier.

10.10.2012|Lesedauer: 2 Min.
sk (CF)
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Sorgfältige Reinigung ein Muss – gegen Gebühr auch durch Vermieter

Vor dem Verlassen Ihrer Ferienwohnung empfiehlt es sich, einen gründlichen Blick in alle Räume zu werfen: Hinterlassen Sie die Wohnung in einem ordentlichen Zustand. Das Inventar der Ferienwohnung, also Möbel und andere Einrichtungsgegenstände wie Vasen, sollte an seinem ursprünglichen Standort stehen. Beachten Sie: Einem Vermieter fallen fehlende oder beschädigte Gegenstände bei einer Kontrolle sofort auf.

Wenn Sie die Ferienwohnung verlassen, müssen Sie sich außerdem um die Reinigung der Räumlichkeiten kümmern - es sei denn, Sie haben dem Vermieter die Endreinigung bereits im Voraus gezahlt. Reinigen Sie Fußboden, Küche und Bad genauso, wie Sie die Ferienwohnung gerne vorgefunden hätten und im Idealfall auch haben. Sauberkeit ist ein Muss, um späterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Die Endreinigung gegen eine Gebühr dem Vermieter zu überlassen, empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie am Ende Ihres Urlaubs Aufwand und Zeit für eine eigene Reinigung sparen wollen.

Der Letzte macht das Licht aus

Den Abwasch und das Einräumen des Geschirrs sollten Sie jedoch selbst durchführen, bevor Sie Ihre Ferienwohnung verlassen. Auch um den Abfall müssen Sie sich kümmern – dieser landet am besten auf direktem Wege in den entsprechenden Mülleimern. Vergessen Sie auch nicht, alle elektrischen Geräte im Haushalt auszuschalten. Wenn Sie die Ferienwohnung verlassen, gilt außerdem: Der Letzte macht das Licht aus. Andernfalls sorgen Sie für unnötige Stromkosten, die Sie im Zweifel sogar selbst bezahlen müssen.

Behutsam mit dem Inventar umgehen

Falls Sie im Urlaub etwas vom Inventar beschädigt haben sollten, so versuchen Sie, bevor Sie die Ferienwohnung verlassen, eine Reparatur in Auftrag zu geben oder den entsprechenden Gegenstand adäquat zu ersetzen. Dabei müssen Sie die Kosten selbst tragen. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen, dann hilft Ihnen diese in den meisten Fällen auch weiter, wenn der Vermieter von Ihnen Schadensersatz fordern sollte. Allerdings reagieren viele Vermieter nicht so kleinlich und lassen das eine oder andere kleine Malheur wie zerbrochenes Geschirr schon mal durchgehen.

Wenn Sie die Ferienwohnung verlassen haben und zufrieden mit Ihrem Aufenthalt dort gewesen sind, dann freut sich der Vermieter oftmals über ein positives Urteil oder eine positive Bewertung bei den wohnungsvermittelnden Reisebüros. Schon im Vorfeld und während der Urlaubszeit lohnt es sich also, ein gutes Verhältnis zum Eigentümer der Ferienwohnung zu pflegen.

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