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Bahnstreik der GDL: Mit diesen Alternativen kommen Sie trotzdem ans Ziel


Sechs Tage Stillstand
Bahnstreik: Diese Alternativen haben Sie jetzt

Von dpa
Aktualisiert am 22.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0391037519Vergrößern des BildesDurchfahrt einer Bahn: Ab Mittwoch stehen viele Züge der DB sechs Tage lang still. Reisende müssen auf Alternativen umsteigen. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)

Erneut ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Streik auf – diesmal soll er sechs Tage dauern, einschließlich Wochenende. Diese Alternativen haben Reisende.

Wer mit der Bahn reisen will, braucht starke Nerven. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat wieder zu einem Streik aufgerufen – diesmal über sechs Tage.

Los gehen soll es am Mittwoch (24. Januar) um 2 Uhr nachts. Bis zum darauf folgenden Montag (29. Januar) um 18 Uhr und damit über das kommende Wochenende soll der Ausstand andauern.

Auch wenn die Deutsche Bahn (DB) für den Fernverkehr erneut einen Notfahrplan erstellen dürfte, werden zahlreiche Verbindungen wegen des Streiks ausfallen. Wer eine Fahrt mit der Deutschen Bahn geplant hatte, sollte sich nun je nach Möglichkeit um eine Alternative kümmern.

So kommen Sie trotz GDL-Streik ans Ziel

Alternativen könnten Züge von Unternehmen sein, die nicht bestreikt werden. Wer die Schiene meiden und lieber auf die Straße ausweichen möchte, kann sich einen Platz in einem Fernbus buchen.

Und wer selbst fahren will, für den könnte ein Mietwagen eine Alternative sein. Auch ein Inlandsflug könnte eine Option darstellen. Oder die Fahrt im eigenen Auto. Bleibt die Frage: Wer zahlt dafür?

Die Antwort: In der Regel man selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Bahnunternehmen zwar eine Busfahrkarte oder Bahnfahrkarte erstatten. Doch so ein Anspruch besteht laut EU-Regeln nur dann, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eine Weiterfahralternative anbietet.

Kein Anspruch auf Erstattung für gebuchte Alternativen

Grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattungen gibt es für selbst gebuchte Alternativen wie Flugtickets oder Mietwagen, erklärt der Jurist André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Ausnahme: Das Bahnunternehmen bietet Flug oder Mietwagen von sich aus als alternative Beförderung an. Laut Schulze-Wethmar dürfte die alternative Beförderung in der Regel jedoch ein Reisebus oder ein Taxi sein.

Statt auf eine Erstattung von Flug oder Mietwagen durch das Bahnunternehmen zu setzen, ist also folgendes Vorgehen oft die bessere Variante: Sich den Preis für das nicht genutzte Zugticket zurückzahlen lassen und die Alternative – sei es etwa ein Mietwagen oder ein Fernbusticket – auf eigene Faust buchen. Wer die bestreikte Hinfahrt und die nicht bestreikte Rückfahrt auf einem Ticket gebucht hat, bekommt den Preis für beide Fahrten zurückerstattet.

Verwendete Quellen
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