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Streit um den Hund nach Trennung: Das sind Ihre Rechte


Urteil klärt auf
Streit nach der Trennung: Bei wem bleibt der Hund?

Nach einer Trennung streiten Ex-Partner oft auch um Haustiere. Dabei kann es eine Rolle spielen, wer das Tier erworben hat und das auch nachweisen kann.

Aktualisiert am 08.11.2024|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa
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Wer sich während einer Partnerschaft ein gemeinsames Haustier angeschafft hat, steht nach der Trennung womöglich vor der Frage, wer dieses übernimmt. Einige Faktoren sind dabei entscheidend, wie zwei Gerichtsurteile zeigen.

Gemeinsame Haustiere: Nach einer Trennung kommt es häufig zum Streit darüber, bei wem ein Tier künftig leben soll.Vergrößern des Bildes
Gemeinsame Haustiere: Nach einer Trennung kommt es häufig zum Streit darüber, bei wem ein Tier künftig leben soll. (Quelle: FilippoBacci/getty-images-bilder)

Hat nur ein Ehepartner ein Tier nachweisbar angeschafft, so bleibt es auch nach der Trennung bei diesem Partner. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie bezieht sich damit auf ein Urteil (Az.: 18 UF 57/19) des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten

Im konkreten Fall hatte ein Paar noch vor der Heirat für 450 Euro einen Welpen erworben. Laut Abgabevertrag der Tierhilfe wurde der Mann Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Als sich das Ehepaar trennte, blieb die Hündin beim Ehemann. Rund neun Monate danach verlangte die Frau die Herausgabe der Hündin und ein regelmäßiges Umgangsrecht.

Vor Gericht hatte sie am Ende keinen Erfolg. Sie habe nicht nachweisen können, dass sie Eigentümerin oder Miteigentümerin der Hündin sei. Noch dazu stand auf einer Tierarztrechnung, die sie beglichen habe, dass sie die Hündin als "Pflegehund" bezeichnete. Auch dass sie erst neun Monate nach der Trennung erstmals die Herausgabe des Tieres gefordert habe, spreche dagegen, dass sie tatsächlich Miteigentümerin der Hündin sei, so das Gericht.

Ist ein Wechselmodell möglich?

Wer sich außergerichtlich einigen kann, kann auch ein Wechselmodell vereinbaren, mit dem beide Partner im Wechsel weiter für das Tier sorgen. Ist dies nicht möglich, ist eine solche Rechtssprechung vor Gericht eher unwahrscheinlich, wie ein anderes Urteil des Landgerichts Potsdam (Az. 7 S 68/23) zeigt.

In diesem Fall wollte ein Ex-Partner den gemeinsam angeschafften Hund für sich beanspruchen, mindestens aber erreichen, dass dieser alle zwei Wochen zwischen ihm und seiner Ex wechselt. Die Frau wollte den Hund aber ebenfalls für sich behalten – und bekam am Ende Recht.

Betreuung des Haustiers kann entscheiden

Laut dem Gericht ist eine Regelung zum Umgang mit einem Haustier nur während des Bestehens einer sogenannten Miteigentümergemeinschaft möglich. Nach Auflösung der Gemeinschaft – also hier der Trennung – sei das Tier als Alleineigentum einem der bisherigen Miteigentümer zuzuweisen.

Weil die Frau die Hündin nach der Trennung überwiegend betreute, ging das Eigentum gegen Zahlung eines sogenannten Ausgleichsbetrags an ihren Ex auf sie über. Ein Wechselmodell für das Haustier lehnte das Gericht ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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