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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Klare Gesetzeslage Wie viele Blumen dürfen Sie in der Natur pflücken?
Blumen im Wald oder auf einer Wiese pflücken ist erlaubt – aber nur bis zu einer gewissen Menge. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz.
Bei einem Spaziergang über Wald und Wiesen sollte man immer nur maximal eine Handvoll Blumen pflücken – der Natur zuliebe. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die sogenannte Handstraußregel vor, erläutert Magnus J. K. Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Wo Sie keine Blumen pflücken dürfen
Tabu ist das Pflücken in entsprechend ausgewiesenen Schutzgebieten und von gefährdeten und daher über die Bundesartenschutzverordnung oder Gesetze der Länder geschützten Pflanzen. In deutschen Wäldern gehören dazu zum Beispiel die Wildorchideen, die je nach Art den Frühling und den Sommer über blühen, und die frühlingsblühenden Märzenbecher.
Wildblumen sind für Insekten wichtige Nahrungsquellen. Gerade zum Winterende, wenn etwa die Hummelköniginnen nach der Winterruhe Hunger leiden, sind sie besonders wichtig. Daher rät der BUND, dann keine Blumen zu pflücken.
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Blumen nur dort pflücken, wo viele wachsen
Im Frühling und Sommer sieht das anders aus, erklärt Wessel. "Die Probleme der Insektenwelt liegen woanders als beim Pflücken einzelner Blumen für den heimischen Wohnzimmertisch". Es sei daher vertretbar, bei einem Spaziergang einen Strauß Wildblumen zu pflücken.
Der Experte rät allerdings, dies nur dort zu tun, wo viele wachsen. Die Mehrheit der Blumen sollte man immer stehen lassen. Und wer nicht sicher erkennt, ob es sich um geschützten Arten handelt, dem rät Wessel: "Im Zweifel lieber stehen lassen."
- Nachrichtenagentur dpa