Die Rechtslage Darf ich Blumen im Park pflücken?
In Parks und Grünanlagen wachsen zahlreiche Blumen. Angesichts der hohen Blumenpreise ist die Verlockung groß, zwei oder drei zu pflücken und mitzunehmen. Ist das gestattet?
Narzissen, Tulpen und Hyazinthen säumen in Parks Wege und Liegeflächen. Der Anblick bereitet vielen Parkbesuchern und Spaziergängern große Freude – und der Wunsch, ein Stück dieser Schönheit kostenlos mit nach Hause zu nehmen, ist bei manchen groß.
Doch ist es erlaubt, einige Blumen zu pflücken? Schließlich sind Parks öffentliche Bereiche, die allen zugänglich sind und von jedem genutzt werden können. Zudem gibt es doch die Handstraußregelung. Sie besagt, dass wild bestimmte Blumen sowie Zweige "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich" entnommen werden dürfen (§ 39 Absatz 3 BNatSchG).
Tatsächlich aber kann das Pflücken von Blumen in Parks und städtischen Grünanlagen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn die Parkanlage oder die Grünfläche sind Eigentum der Gemeinde, Kommune oder Stadt – und dementsprechend auch die Pflanzen, die dort wachsen.
- Lesen Sie hier: Das besagt die Handstraußregel
Wer dennoch Blumen pflückt oder Zweige abschneidet, begeht eine Straftat. Der Eigentümer der Grünfläche kann dann Schadensersatz verlangen. Teilweise kann der Täter auch wegen Sachbeschädigung angeklagt werden. Das Blumenpflücken ist also keineswegs ein Kavaliersdelikt.
Diese Blumen dürfen Sie nirgends pflücken
Übrigens: In Deutschland ist das Pflücken von Pflanzen in Schutzgebieten sowie von gefährdeten Arten, die durch die Bundesartenschutzverordnung oder Landesgesetze geschützt sind, streng verboten. Dazu zählen unter anderem Wildorchideen, die je nach Art im Frühling und Sommer blühen, sowie Märzenbecher, Primeln, Narzissen, Tulpen, Krokusse, Christrosen und Traubenhyazinthen.
- bmuv.de "Darf ich Blumen pflücken?"
- gesetze-im-inernet.de "§ 39 BNatSchG"
- anwaltsregister.de "Darf ich Blumen im Stadtpark oder öffentlichen Grünanlagen pflücken?"
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.