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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Freie Gewässer Angeln an der Elbe: Guter Fang rund um Hamburg
Hamburg verfügt über zahlreiche freie Gewässer, die auch ohne Fischereierlaubnisschein befischt werden dürfen. Wo Angeln an der Elbe und an der Alster zulässig und wo es nur mit Fischereischein erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Angeln an der Elbe: Rechtes Ufer
Das freie Angelrevier am rechten Ufer der Elbe in Hamburg beginnt bei der Dove Elbe und endet an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein.
Nicht nur Angeln an der Elbe, sondern auch an der Bille ist dort möglich. Von der Billwerder Bucht bis zur Brücke Heckkatenweg können Sie an der mittleren und unteren Bille fischen. Ausnahmen: Im Naturschutzgebiet Boberger-Dünen und im Rückhaltebecken am Landbeker Furtweg ist das Angeln in Hamburg nicht erlaubt.
Linkes Ufer der Elbe
Auch am linken Ufer der Elbe ist Angeln möglich. Hier erstreckt sich das Revier von der Bunthausspitze und reicht bis zur Landesgrenze Hamburgs bei Cranz. Nicht erlaubt ist das Angeln von Goetjensort bis zur Müggenburger Schleuse und in den Hafenbecken.
An der Süderelbe können Sie an beiden Ufern angeln, von der Harburger Elbbrücke westwärts bis zur Einmündung in die Norderelbe. Hier ist das Angeln auch in allen Hafenbecken und Kanälen erlaubt. Nur an der Alten Süderelbe dürfen Sie die Angel nicht benutzen.
Angeln an der Alster
Ein Großteil der Alster im Bereich Hamburg darf als freies Gewässer befischt werden. Dies gilt von der Einmündung der Alsterfleete in die Elbe im Süden bis zur Fuhlsbütteler Schleuse im Norden. Auch die in die Alster mündenden Kanälen und Nebenarme der Alster gelten als freie Gewässer.
Lediglich am Goldbekkanal zwischen Wiesendammbrücke und Stichkanal, Eppendorfer Mühlenteich und in ausgewiesenen Sperrzonen ist das Angeln nicht erlaubt.