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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Supermarkt-Einkauf Wie viel sind "haushaltsübliche Mengen"?
Es steht kleingedruckt im Werbeprospekt von Lidl, Aldi und Co.: "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen". Aber was heißt das eigentlich genau – vor allem, wenn bestimmte Artikel im Angebot sind?
Noch gar nicht so lange ist es her, dass Hamsterkäufe das Bild in Discountern, Supermärkten und Drogerien bestimmten: Besonders oft landete damals Toilettenpapier in den Einkaufswagen der Deutschen. Aber eben nicht nur eine Großpackung, sondern gleich drei, vier oder fünf.
Und das, obwohl die Händler immer darauf verweisen, dass diese und andere Artikel nur in "haushaltsüblicher Menge" vom Kunden gekauft werden dürfen. Der Hinweis befindet sich außerdem in den wöchentlichen Angebotsprospekten der Discounter, Supermärkte und Drogerien – meist kleingedruckt am unteren Rand.
Viele fragen sich allerdings, was "üblich" genau bedeutet – wenn man zum Beispiel auf einmal fünf Stück Butter kauft. Ist das noch üblich? Und ist ein Single-Haushalt nicht etwas anderes als ein Haushalt mit einer fünfköpfigen Familie?
Keine einheitliche Regelung
Laut der Verbraucherzentrale sei "haushaltsübliche Mengen" kein klar definierter Begriff. Es komme immer auf den Einzelfall an. Die Verbraucherschützer halten beispielsweise fünf Stück Butter oder 100 Apfelsinen durchaus für "haushaltsüblich". Es hänge immer stark vom jeweiligen Produkt ab. Als Maßstab wird mitunter die Menge genannt, die ein Haushalt in zwei bis vier Wochen verbraucht.
Wichtig: Der Hinweis bedeute aber keinesfalls automatisch, dass man jeweils nur ein Produktexemplar kaufen könne.
Klar ist, dass Lebensmittel- und Drogeriehändler mit dem Hinweis vorrangig verhindern wollen, dass einzelne Kunden große Mengen eines Produkts kaufen und andere leer ausgehen. Zugleich entscheiden die Händler aber grundsätzlich selbst, welche Menge sie als "haushaltsüblich" definieren.
Höchstmengen sind zulässig
Das kann von Discounter zu Discounter oder von Supermarkt zu Supermarkt variieren, hängt darüber hinaus von äußeren Faktoren ab. Die Corona-Pandemie – und die damit verbundene Angst der Kunden vor Lieferengpässen bei Waren des täglichen Bedarfs – zwang einige Händler im Frühjahr 2020 Höchstmengen einzuführen.
Das war und ist juristisch zulässig. Der Verbraucher muss das akzeptieren. Ebenso, wenn er in einer mehrköpfigen Familie lebt und im Unterschied zum Single deutlich mehr Lebensmittel verbraucht. Einige Händler verwenden deshalb auch den Begriff "handelsüblich" statt "haushaltsüblich" – um den Begriff "Haushalt" zu umgehen.
Tipp: Aber auch Höchstmengen sind nicht in Stein gemeißelt. Nötigenfalls sollten sich Kunden an das Verkaufspersonal wenden und freundlich nachfragen.
Kein Hinweis über "haushaltsübliche Menge"
Wenn der Hinweis "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" generell fehlt, müssen in Ausnahmefällen nicht selten Gerichte entscheiden, ob eine, und wenn ja, welche Stückzahl-Begrenzung vorliegt.
So bot Anfang der 2010er-Jahre eine Elektronik-Kette Musikdownload-Karten mit 25 Euro Guthaben für 20 Euro an. Ein Kunde wollte zehn, die Kette ihm aber nur zwei verkaufen. Der Fall landete bei der Wettbewerbszentrale, die klagte beim Landgericht Hamburg. Mit einem Teilerfolg. Die Richter legten in diesem Fall als "haushaltsübliche Menge" vier Stück fest.
Dieser Artikel wurde am 4. August 2021 inhaltlich aktualisiert.
- Eigene Recherche
- Verbraucherzentrale: "Ihre Rechte im Supermarkt"
- Wettbewerbszentrale: "iTunes-Karten nur in begrenzter Menge"
- Advocard: "Gegen Hamsterkäufe: Was sind haushaltsübliche Mengen?"