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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vitamine aus der Tüte Muss man abgepacktes Gemüse noch einmal waschen?
Es ist praktisch und spart eine Menge Zeit: geschnittenes Obst und Gemüse aus dem Kühlregal. Doch in den Verpackungen können neben Vitaminen auch Krankheitserreger stecken. Manche Menschen sollten vorsichtig sein.
Gewaschen, geschält und in mundgerechte Stücke geschnitten: So präsentieren sich Möhren in einem kleinen durchsichtigen Beutel im Supermarkt-Regal. Und auch beim Blattsalat wollen viele Hersteller dem Verbraucher die Arbeit daheim ersparen. In Tüten abgefüllt wird er als zerkleinert, gesäubert und verzehrfertig anpriesen. Am Faktor Zeit fürs mitunter lästige Waschen und Zerkleinern soll es nicht scheitern. Doch ganz unproblematisch sind die Packungen mit dem vorgefertigten Inhalt nicht.
Schnittstellen ziehen Keime an
Generell gehört vorgeschnittenes Obst und Gemüse zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Sind etwa Salat- und Kohlblätter intakt, sind sie auf natürliche Weise gegen Keime geschützt. Mit diesem Schutz ist es aber vorbei, wenn die Blätter zerkleinert werden. An den Schnittstellen treten Zellsäfte aus. Sie ziehen Keime an, die sich rasant vermehren können.
Schon beim Zerkleinern können etwa Schimmelpilze in die Verpackung geraten. Das Wachstum dieser Mikroorganismen wird durch die in Plastikverpackungen auftretende Luftfeuchtigkeit begünstigt. "Aber auch schon beim Anbau und während der Ernte kann das jeweilige Produkt mit Keimen verunreinigt worden sein, beispielsweise durch das Beregnen mit nicht sauberem Wasser", sagt Petra Hiller vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Für wen abgepacktes Gemüse und Obst nicht geeignet ist
Margret Morlo vom Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) rät Schwangeren und Menschen, die empfindlich sind oder ein schwaches Immunsystem haben, auf bereits zerkleinertes Obst und Gemüse zu verzichten. Für gesunde Menschen stellt der Salat aus Beuteln dagegen meist kein Problem dar. Sie sollten aber beim Kauf unbedingt auf das Verbrauchs- und auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten, empfiehlt Hiller. Je näher die auf der Verpackung aufgedruckten Termine rücken, desto höher kann die Keimbelastung sein. Zudem muss die Verpackung im Supermarkt unbedingt im Kühlregal liegen – und sie sollte unbeschädigt sein.
Mindeshaltbarkeitsdatum und Kühlkette einhalten
Für vorgeschnittene Salate, zerkleinertes oder geschnittenes, geschältes Obst und Gemüse gelten strenge Hygienevorschriften. Darauf weist ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hin. Diese Lebensmittel müssen nicht nur mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern auch mit einem Kühlhinweis für die Aufbewahrung versehen sein.
Leicht verderbliche Lebensmittel sollten bei höchstens sieben Grad aufbewahrt werden. Wichtig ist es, die Kühlkette konsequent einzuhalten. Trotz alldem sollten Verbraucher Salat, der im Handel als "gewaschen" angepriesen wird, unbedingt auch noch einmal zu Hause im Sieb unter den Wasserhahn halten. Damit spülen sie zumindest einen Teil der Keime weg.