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Nussmischung: Wieviel Mandeln müssen wirklich drin sein?


Macadamia, Paranüsse & Co.
Nussmischung: Vergleich kann zu Enttäuschungen führen

Teure Nussmischung, aber nur wenige wirklich leckere Nüsse? Verbraucher ärgern sich oft über den Inhalt der Snacktüten. Auch die gesetzlichen Regelungen helfen nicht.

21.12.2024 - 15:18 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
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Haselnüsse, Mandeln, Cashewkerne und Walnüsse – sie sind meist in einer Nussmischung enthalten. Zumindest laut Zutatenliste. Doch wie hoch ihr Anteil ist und ob sie überhaupt in der Packung enthalten sind, erfahren Verbraucher erst, nachdem sie die Packung geöffnet oder den Inhalt komplett verzehrt haben.

Nussmischungen etwa werden manchmal wegen Schimmelpilzgiften zurückgerufen.Vergrößern des Bildes
Nussmischungen: Sie enthalten sowohl Mandeln als auch Cashewkerne und teilweise sogar Rosinen. (Quelle: czarny_bez/getty-images-bilder)

Das kann Ärger auslösen: Zum einen, weil der Anteil der Lieblingsnüsse oder -kerne sehr gering ist. Zum anderen, weil eine teure Packung nicht auch bedeutet, dass der Hersteller viele teure Nüsse – zu denen beispielsweise Macadamia, Pekannüsse oder Walnusskerne zählen – in die Tüte gegeben hat. Ein Vergleich mit der Konkurrenz ist demnach für Käufer schwer möglich.

Aber ist das erlaubt? Müssen Hersteller nicht angeben, was sich in der Nussmischung befindet?

Das sagen die Gesetze

Nicht ganz. Zwar schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor, dass auf der Verpackung die Menge von verwendeten Zutaten angegeben werden muss. Diese Information bezieht sich auf Zutaten, die in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt oder auf der Verpackung abgebildet sind.

Hinzu kommt die sogenannte Quid-Regelung der EU-Kommission. Sie schreibt vor, dass bei bestimmten Produkten eine Mengenangabe erforderlich ist – beispielsweise bei "Käse-Tortellini" der Käseanteil oder bei "Hühner-Nudeltopf" der Hühnchenanteil. Wie hoch die Menge ist, muss dann im Zutatenverzeichnis oder in der Nähe der Bezeichnung abgedruckt sein.

 
 
 
 
 
 
 

Was bedeutet das für die Nussmischung?

Bei einer Nussmischung muss keine Mengenangabe einzelner Nüsse vorhanden sein, solange nicht eine bestimmte Sorte deutlich hervorgehoben ist – zum Beispiel "mit besonders vielen Haselnüssen".

Verbraucherschützer bemängeln diese Praxis. Denn für viele Verbraucher kann die Zusammensetzung der Nussmischung kaufentscheidend sein, erklären sie auf "lebensmittelklarheit.de". "Auch ein Vergleich mit Nussmischungen anderer Anbieter wäre dadurch besser möglich. Die Position der Zutat im Zutatenverzeichnis ist für einen solchen Vergleich häufig nicht ausreichend." Bleibt nur: verschiedene Snacktüten austesten, bis Sie Ihre Lieblingsnussmischung gefunden haben.

Verwendete Quellen
  • bmel.de "EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung"
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