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Leergut: Pfandbon-Auszahlung nur mit Einkauf – ist das erlaubt?


Supermarkt führt neue Regel ein
Leergutauszahlung nur mit Einkauf – ist das erlaubt?

Wer sein Leergut abgibt, möchte nicht immer gleich im Laden etwas dafür kaufen. Ein Händler verlangt das jedoch jetzt.

28.02.2024|Lesedauer: 2 Min.

Leere Wasser- und Bierflaschen oder Getränkedosen sammeln sich im Laufe der Zeit leicht an. Dabei kann ein gewisses Sümmchen zusammenkommen. Gibt es ein Limit für die Pfandrückgabe? Und können Sie den Pfandbon nur einlösen, wenn Sie anschließend etwas (Gleichwertiges) im Laden kaufen?

Flaschen-Rückgabe: Der Pfandbon wird nach dem Einwerfen automatisch ausgedruckt.Vergrößern des Bildes
Flaschen-Rückgabe: Der Pfandbon wird nach dem Einwerfen automatisch ausgedruckt. (Quelle: Tutye/getty-images-bilder)

In einem Forum kursiert ein Post, in dem ein Händler seinen Kunden mitteilt, Leergutauszahlungen von über 10 Euro künftig nur noch dann vorzunehmen, wenn auch ein Einkauf in dem Laden getätigt wurde.

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Bei dem Supermarkt handelt es sich um eine Rewe-Filiale in Mannheim. Welche genau, geht aus dem Post nicht hervor.

Leergutauszahlung an Einkauf binden: Ist das rechtens?

Laut der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) nicht. "Der Händler, der die leere Verpackung zurücknimmt, ist verpflichtet, dem Kunden das Pfand zu erstatten." Weiter heißt es seitens der DPG: "Der Händler kann weder seine Rücknahmeverpflichtung noch die Höhe des auszuzahlenden Pfandes an Bedingungen wie Höhe des Pfandbons oder den Einkaufswert knüpfen."

Limit für Pfandannahme?

Die DPG schreibt dazu nur, dass bei "den meisten Händlern" auch mehrere Pfandflaschen und -dosen abgegeben werden können. Das bedeutet, dass ein Händler theoretisch auch Einschränkungen einführen kann, um einen Stau am Rückgabeautomaten zu vermeiden.

Es wird daher empfohlen, aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Kunden handelsübliche Mengen (maximal 30 Flaschen oder Dosen) in einem Schwung zurückzugeben. Alternativ kann mit dem Händler auch ein Rückgabezeitfenster vereinbart werden, rät die DPG. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter den Kunden beispielsweise eine Uhrzeit vorschlagen, zu der der Andrang am Pfandautomaten gewohnheitsgemäß eher gering ist.

Schon gewusst?

Ein Pfandbon hat laut BGB eine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet, wenn Sie am 1. Januar 2024 Ihr Leergut zurückgeben, können Sie den Pfandbon noch bis zum 31. Dezember 2027 einlösen.

Verwendete Quellen
  • reddit.com
  • dpg-pfandsysteme.de "FAQ"
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